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Garcia noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.11.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.11.05, 21:15 Titel: Brandlöcher im Teppich - Gebäudeversicherung? |
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Hallo,
ich veranstaltete kürzlich eine Party (geschlossene Gesellschaft) in einer Tanzschule.
Der Vermieter bemerkte ausdrücklich, dass auf der Tanzfläche ein absolutes Rauchverbot einzuhalten sei, aufgrund der Feuerempfindlichkeit des Bodens.
Da es sehr schwer zu kontrollieren war, stellte sich heraus, dass einige Personen dieses Verbot nicht einhielten. Die Tanzfläche war von einigen Brandlöchern gekennzeichnet.
Meine Frage:
Muss ich für den Schaden aufkommen?
mfg |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 28.11.05, 06:40 Titel: Re: Brandlöcher im Teppich - Gebäudeversicherung? |
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| Garcia hat folgendes geschrieben:: |
Muss ich für den Schaden aufkommen?
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Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich mir den Schaden von Ihnen bezahlen lassen. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 28.11.05, 07:54 Titel: |
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sog. sengschäden sind im rahmen der gebäudeversicherung nicht und in einer hausratversicherung meistens nicht versichert. wenn der teppich als "gebäudebestandteil" zählt (also direkt auf estrich verlegt...), dann greift die hausratversicherung ohnhin nicht ein.
ein fall für die private haftpflichtversicherug! _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 28.11.05, 15:13 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | ein fall für die private haftpflichtversicherug! |
Aber dann müßte doch der Schaden durch den Versicherten und nicht von der Gemeinschaft verursacht worden sein. Ich glaube weniger das hier die eigene PHV aufkommt. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 28.11.05, 21:33 Titel: |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | talla hat folgendes geschrieben:: | | ein fall für die private haftpflichtversicherug! |
Aber dann müßte doch der Schaden durch den Versicherten und nicht von der Gemeinschaft verursacht worden sein. Ich glaube weniger das hier die eigene PHV aufkommt. |
hm es könnte doch auch der tatsächliche Schadensverursacher herangezogen werden, oder? Und wenn mich nicht alles täuscht gibt es im BGB auch eine Gesamtschuldnerische Haftung bei "Gruppenvergehen" |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 29.11.05, 06:01 Titel: |
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Talla hat schon Recht mit der privaten Haftpflichtversicherung.
Am einfachsten wäre es, wenn die Verursacher der Schäden selbst (die Raucher) diese Schäden ihrer Versicherung melden würden.
Beim Veranstalter könnte es Probleme mit folgendem Ausschluss geben:
| Zitat: |
AHB 2005, Ausschlüsse:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht
erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages
sind.
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.11.05, 14:32 Titel: |
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Fazit:
der Schaden ist dem Vermieter zu ersetzen, evtl. hätte eine 'Veranstaltungshaftpflicht', sofern diese eben solche Schäden nicht ausschließt, den Schaden übernommen.
chatterhand |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 30.11.05, 00:00 Titel: |
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hallo garcia,
dem vermieter der räumlichkeiten ist es egal, wer den schaden verursacht hat. die teilnehmer der feier haften erstmal gesamtschuldnerisch.
und die versicherung desjenigen, den er anspricht, in diesem falle sie, muß erstmal bezahlen. sie waren dabei.
(das ist die klausel mit den mietsachschäden)
ob ihre versicherung nun die raucher in regress nehmen wird oder der "übeltäter" sich freiwillig meldet oder wie auch immer ist dem vermieter egal. kann es auch.
sein schaden wurde ja beglichen.
und jetzt müssen sie sich mit ihren gästen auseinandersetzen, wer es nun war, bzw. ihre versicherung mit ihrer zusammenarbeit. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.11.05, 08:14 Titel: |
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ach ja, was mir jetz erst auffällt:
"tanzveranstaltung"...
wenn das ganze über einen privaten rahmen hinaus geht könnte die PHV u.u. gar nicht mehr zuständig sein... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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