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Mark Herzog FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 313 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 01.12.05, 08:05 Titel: Was darf ich abrechnen? |
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Mein Freund ist KEIN Rechtsanwalt. Dennoch hat er seine alten Eltern in einem Rechtsstreit vor dem hiesigen Amtsgericht erfolgreich vertreten. Der Gegener hatte einen Anwalt. Es ging um Mietschulden. Nun, da er den Prozess gewonnen habt, würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?
Er hat einen mehrseitigen Schriftsatz verfasst, Mahnbescheidanträge ausgefüllt, Zustellungen veranlasst und war bei der mündlichen Verhandlung. Für letzteres hater unbezahlten Urlaub genommen. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 01.12.05, 08:55 Titel: Re: Was darf ich abrechnen? |
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Mark Herzog hat folgendes geschrieben:: | würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?
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Mark Herzog FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 313 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 01.12.05, 09:01 Titel: Re: Was darf ich abrechnen? |
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Servicer hat folgendes geschrieben:: | Mark Herzog hat folgendes geschrieben:: | würde er gerne wissen, was er abrechnen darf?
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Genau das ist seine Frage. Ein Anwalt kann nach BRAGO abrechnen. Was kann er als NICHT-Anwalt abrechnen, wo er selbst nicht der Kläger war? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 01.12.05, 10:20 Titel: Re: Was darf ich abrechnen? |
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Mark Herzog hat folgendes geschrieben:: | Ein Anwalt kann nach BRAGO abrechnen. |
Nach RVG.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 01.12.05, 10:24 Titel: Re: Was darf ich abrechnen? |
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Mark Herzog hat folgendes geschrieben:: | würde er gerne wissen, was er abrechnen darf? |
Mark Herzog(Überschrift) hat folgendes geschrieben:: | Was darf ich abrechnen? |
 _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 01.12.05, 14:03 Titel: Abrechnen |
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Ich würde die Kosten abrechnen, die tatsächlich entstanden sind. Zeitaufwand, Telefon- und andere Auslagen, Fahrtkosten und was alles. Rechnen Sie um, was er verdient und das dann pro 45 Minuten = 1 Stunde. Dann schauen Sie nach bei
Gerichtskostengesetz (GKG)
Prozessrisikorechner des Anwalts
Anwaltskosten und Gerichtskosten
vielleicht ist da noch was dabei, was für Sie von Interesse ist.
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beinstrong Gast
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Verfasst am: 01.12.05, 14:13 Titel: |
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Sollten Sie tatsächlich was kriegen, fände ich eine Spende an das FDR durchaus angemessen. Schließlich dürfte hier ein Großteil der Arbeit gemacht worden sein.  |
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Gast
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Verfasst am: 01.12.05, 14:23 Titel: |
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Tatsächlich angefallene Schreib- und Portokosten.
Reisekosten zum Termin.
Verdienstausfall für die Teilnahme am Termin (max. 17,- € pro Stunde).
Außergerichtlich angefallener Zeitaufwand kann nicht angesetzt werden. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 01.12.05, 14:50 Titel: Re: Abrechnen |
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biggi33 hat folgendes geschrieben:: |
Gerichtskostengesetz (GKG)
Prozessrisikorechner des Anwalts
Anwaltskosten und Gerichtskosten |
Eher dürfte das JVEG die richtige Baustelle sein. _________________ Karma statt Punkte! |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 01.12.05, 16:42 Titel: |
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lljk hat folgendes geschrieben:: | Tatsächlich angefallene Schreib- und Portokosten.
Reisekosten zum Termin.
Verdienstausfall für die Teilnahme am Termin (max. 17,- € pro Stunde).
Außergerichtlich angefallener Zeitaufwand kann nicht angesetzt werden. |
Der Meinung kann man sich nur anschließen.
Eine nicht anwaltlich vertretene Partei kann nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abrechnen, die sich in aller Regel auf Portokosten und Fahrtkosten für die Terminswahrnehmung beschränken dürften. Es ist schon lange ausgepaukt,. dass eine Privatpartei, gleich ob sie selbst Schriftsätze verfasst oder sich eines Gehilfen bedient, für Zeit- und Arbeitsaufwand eine Vergütung nicht verlangen kann. Die älteste mir geläufige Entscheidung zu dieser Sachlage datiert bereits aus 1969. _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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Mark Herzog FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 313 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 01.12.05, 19:04 Titel: |
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13 hat folgendes geschrieben:: | lljk hat folgendes geschrieben:: | Tatsächlich angefallene Schreib- und Portokosten.
Reisekosten zum Termin.
Verdienstausfall für die Teilnahme am Termin (max. 17,- € pro Stunde).
Außergerichtlich angefallener Zeitaufwand kann nicht angesetzt werden. |
Der Meinung kann man sich nur anschließen.
Eine nicht anwaltlich vertretene Partei kann nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abrechnen, die sich in aller Regel auf Portokosten und Fahrtkosten für die Terminswahrnehmung beschränken dürften. Es ist schon lange ausgepaukt,. dass eine Privatpartei, gleich ob sie selbst Schriftsätze verfasst oder sich eines Gehilfen bedient, für Zeit- und Arbeitsaufwand eine Vergütung nicht verlangen kann. Die älteste mir geläufige Entscheidung zu dieser Sachlage datiert bereits aus 1969. |
Unglaublich! Der Gegner profitiert also davon, dass die alten Leutchen sich einen Anwalt nicht leisten konnten oder wollten weil der Nichtanwalt sie zwar erfolgreich vertreten hat, aber insbesondere seinen unbezahlten Urlaub nicht einmal in Rechnung stellen kann? |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 01.12.05, 19:40 Titel: |
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Zitat: | Unglaublich! Der Gegner profitiert also davon, dass die alten Leutchen sich einen Anwalt nicht leisten konnten oder wollten weil der Nichtanwalt sie zwar erfolgreich vertreten hat, aber insbesondere seinen unbezahlten Urlaub nicht einmal in Rechnung stellen kann? |
Ja aber, da kann doch der Gegner nichts dafür?? _________________ Karma statt Punkte! |
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Injuve FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 860
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Verfasst am: 01.12.05, 19:56 Titel: |
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Dafür sind die Anwälte ja da - damit andere sich keinen Urlaub nehmen müssen.  |
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