Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gibt es eine gesetzl. Definition von RÜCKKAUFSWERT?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gibt es eine gesetzl. Definition von RÜCKKAUFSWERT?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Roderix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 11:15    Titel: Gibt es eine gesetzl. Definition von RÜCKKAUFSWERT? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gibt es eine gesetzliche Definition des Begriffes "Rückkaufswert"?
(betr. klassische Riester-Renten-Police)

Ist er …
1) … lediglich die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge oder …
2) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses oder …
3) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses und inkl. der (nicht garantierten) Zins-Überschussbeteiligung …
… jeweils abzgl. der entsprechenden Abschluss- und Vertriebskosten?
Oder ist er etwa ganz anders definiert oder definiert ihn gar jede Versicherung für sich anders?

Ist "Rückkaufswert" mit den Begriffen "gebildetes Kapital" (Kontext: Kündigung), "Deckungskapital" (Kontext: Tod in der Aufschubphase) und "Versicherungs-Guthaben" (Kontext: Übertragung auf einen anderen Vertrag) identisch?

Herzlichen Dank für jede Antwort!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 22:20    Titel: Re: Gibt es eine gesetzl. Definition von RÜCKKAUFSWERT? Antworten mit Zitat

Roderix hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte Damen und Herren!

Gibt es eine gesetzliche Definition des Begriffes "Rückkaufswert"?
(betr. klassische Riester-Renten-Police)

Ist er …
1) … lediglich die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge oder …
2) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses oder …
3) … die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge inkl. des garantierten Rechnungszinses und inkl. der (nicht garantierten) Zins-Überschussbeteiligung …
… jeweils abzgl. der entsprechenden Abschluss- und Vertriebskosten?
Oder ist er etwa ganz anders definiert oder definiert ihn gar jede Versicherung für sich anders?

Ist "Rückkaufswert" mit den Begriffen "gebildetes Kapital" (Kontext: Kündigung), "Deckungskapital" (Kontext: Tod in der Aufschubphase) und "Versicherungs-Guthaben" (Kontext: Übertragung auf einen anderen Vertrag) identisch?

Herzlichen Dank für jede Antwort!


ich kenne keine gesetzliche Definition aber 3 hört sich richtig an, wobei nicht nur zinsüberschüsse sonder auch Kosten- und Risiokoüberschüsse berücksichtigt werden müßten. Evtl. wird auch noch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bei einer Laufzeit von unter 12 jahren abgeführt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kira701
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 20:17    Titel: Hallo, Antworten mit Zitat

Punkt 3 ist richtig, allerdings abzüglich des vertraglich vereinbarten Stornoabzugs bei vorzeitiger Vertragsaufhebung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kira701
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 20:19    Titel: Hallo, Antworten mit Zitat

Sorry, hab vergessen, dass bereits dem Vertrag gutgeschriebeneZulagen oder evtl. gewährte Steuervorteile, bei Kündigung des Vertrages vom RKW abgezogen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.