Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadenfreiheitsklasse nach den TB sind wie zu behandeln?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadenfreiheitsklasse nach den TB sind wie zu behandeln?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Adamski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 19:23    Titel: Schadenfreiheitsklasse nach den TB sind wie zu behandeln? Antworten mit Zitat

Ein Autofahrer hat seit vier Jahren kein VOLLES KALENDERJAHR einen Kfz-Haftpflichtvertrag bei einer Gesellschaft. In Summe hatte er ein Fahrzeug 25 (!) vollendete Monate versichert. Zwei Jahre davon war das Versicherungsverhältnis über sechs Monate. Trotzdem stuft ihn die Versicherung nicht runter. Sie behauptet er müsse ein volles KJ versichert sein. Kann das richtig sein?

Wo kann man das überprüfen? Gleich bei der Schiedstelle? Die TB sind da nicht exakt genug.

Unglaublich ist: mit Vollendung eines KJ wäre der VN dann insgesamt 37 Monate Schadenfrei - ohne Herunterstufung!

Gerecht ist was anderes, oder?

Wie immer vielen Dank für Eure qualifizierten Einschätzungen.

Adamski
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

In den Tarifbestimmungen heißt es:

Zitat:

Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden...


Das halte ich schon für exakt. Es bedeutet nämlich, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres! Erst wenn diese Voraussetzung vorliegt, erfolgt die Einstufung in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse.


Zuletzt bearbeitet von Rembrandt am 01.12.05, 20:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adamski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

klasse! Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wenn ich mich nicht irre reicht es für die Rückstufung, wenn das Fahrzeug im Extremfall ein halbes Jahr + 1 Tag angemeldet war. Für den Rest des Jahres besteht dann ja eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Also zum 02.01. jeweils Fahrzeug zulassen und am 03.07. wieder abmelden.
Aber wozu gibbet Saisonkennzeichen?

chatterhand
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Früher hatte es mal eine Versicherung gegeben, die mit dem Versicherungsjahr geworben hatte. Hier mußte kein volles Kaleder- sondern es reichte ein Versicherungsjahr, um den Rabatt zu erhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 12:44    Titel: Re: Schadenfreiheitsklasse nach den TB sind wie zu behandeln Antworten mit Zitat

Adamski hat folgendes geschrieben::
Ein Autofahrer hat seit vier Jahren kein VOLLES KALENDERJAHR einen Kfz-Haftpflichtvertrag bei einer Gesellschaft. In Summe hatte er ein Fahrzeug 25 (!) vollendete Monate versichert. Zwei Jahre davon war das Versicherungsverhältnis über sechs Monate. Trotzdem stuft ihn die Versicherung nicht runter. Sie behauptet er müsse ein volles KJ versichert sein. Kann das richtig sein?

Wo kann man das überprüfen? Gleich bei der Schiedstelle? Die TB sind da nicht exakt genug.

Unglaublich ist: mit Vollendung eines KJ wäre der VN dann insgesamt 37 Monate Schadenfrei - ohne Herunterstufung!

Gerecht ist was anderes, oder?

Wie immer vielen Dank für Eure qualifizierten Einschätzungen.

Adamski


Also ich kenn´ das auch so, daß man nur 6 Monate im Kalenderjahr versichert sein muß, damit man im Folgejahr, Schadenfreiheit vorausgesetzt, in der SF-Klasse hochgestuft werden kann.

Einfach nochmal die Tarifbestimmungen lesen, es würde mich wundern, wenn es eine Kfz-Versicherung gibt, die es nicht so handhabt...

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt nur im ersten Jahr.

In den Folgejahren muss ein Kalenderjahr komplett voll sein.

Übrigens: das mit dem Versicherungsjahr, das war die Neckura.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.