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Hallo,
könnt ihr mich ein bisschen über das Thema "Eidesstaatliche Versicherung" informieren? Was ist das denn? Was hat man dann für Verpslichtungen? Wie lange geht das? Stimmt es, dass man nie wieder sein eigenes Geld haben darf bzw. Besitz? Was muss man tun, damit man die Versicherung auflösen kann?
Wäre sehr nett, wenn ich mehr darüber erfahren könnte.
Hallo,
könnt ihr mich ein bisschen über das Thema "Eidesstaatliche Versicherung" informieren? Was ist das denn? Was hat man dann für Verpslichtungen? Wie lange geht das? Stimmt es, dass man nie wieder sein eigenes Geld haben darf bzw. Besitz? Was muss man tun, damit man die Versicherung auflösen kann?
Wäre sehr nett, wenn ich mehr darüber erfahren könnte.
Gruß Jacky
Hallo.
Das ist keine Versicherung im Sinne eines Vertrages.
Da wird vom Schuldner an Eides Statt versichert, daß er nur die Vermögenswerte besitzt, die von ihm angegeben werden (Vermögensverzeichnis). Diese Aussage ist strafbewehrt, Falschaussage kann (wird) mit Freiheitsstrafe belegt werden. Man wird dann im Register des Amtsgerichtes geführt, daß man die EV abgelegt hat. M. E. wird dort auch verzeichnet, wie hoch das Vermögen in diesem Zeitpunkt war. Die EV dürfte 3 Jahre gelten, innerhalb dieser Zeit muß keine neue abgelegt werden, man kann sich dann also immer auf die bereits abgelegte berufen.
Quatsch ist, daß man dann nie wieder eigenes Geld / eigenen Besitz haben darf. Wer erzählt denn so etwas?
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Hab das gehört, dass man kein eigenes Vermögen mehr besitzen darf und dass man dann in der Schufa steht. Und was ist, wenn das Gericht wegen einer hohen nicht bezahlten Rechnung nach 3 Jahren verlangt, dass man nochmals eine Eidesstaatliche Versicherung ablegt? Muss man in diesem 3 Jahren irgendwas Wichtiges beachten? Das ist doch das gleiche wie Private Insolvenz oder?
Hab das gehört, dass man kein eigenes Vermögen mehr besitzen darf und dass man dann in der Schufa steht. Und was ist, wenn das Gericht wegen einer hohen nicht bezahlten Rechnung nach 3 Jahren verlangt, dass man nochmals eine Eidesstaatliche Versicherung ablegt? Muss man in diesem 3 Jahren irgendwas Wichtiges beachten? Das ist doch das gleiche wie Private Insolvenz oder?
Du vermischt da zwei verschieden Sachen und was Du da gehört hast ist falsch. Ich würde mal vorschlagen bei Google entsprechend danach zu suchen.
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