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Als Freiberufler vor Schadenersatzansprüchen schützen?

 
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Pandara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 14:25    Titel: Als Freiberufler vor Schadenersatzansprüchen schützen? Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Vorkehrungen sollte man treffen sich als Freiberufler vor evtl. Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen im Ernstfall zu schützen? Also z.B. ein Programmierfehler auf einer CD-Rom, der die Neuproduktion erfordert? Sollte man dafür eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen oder kann man sich vertraglich schützen, indem man z.B. die Haftungsansprüche auf das vereinbarte Honorar beschränkt - wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit solche Vereinbarungen rechtlich überhaupt zulässig sind.

Danke,
Pandara
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 19:20    Titel: Re: Als Freiberufler vor Schadenersatzansprüchen schützen? Antworten mit Zitat

Pandara hat folgendes geschrieben::

Sollte man dafür eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen


Das sollte man in jedem Fall tun!
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 00:00    Titel: Re: Als Freiberufler vor Schadenersatzansprüchen schützen? Antworten mit Zitat

Pandara hat folgendes geschrieben::
Hallo,

welche Vorkehrungen sollte man treffen sich als Freiberufler vor evtl. Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen im Ernstfall zu schützen? Also z.B. ein Programmierfehler auf einer CD-Rom, der die Neuproduktion erfordert? Sollte man dafür eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen oder kann man sich vertraglich schützen, indem man z.B. die Haftungsansprüche auf das vereinbarte Honorar beschränkt - wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit solche Vereinbarungen rechtlich überhaupt zulässig sind.

Danke,
Pandara


sie sollten sich eingehend beraten lassen, weil haftungsbeschränkungen in der regel nur in sehr engen grenzen zulässig sind und sie sich möglicherweise zu unrecht in sicherheit wiegen, wenn sie agb selbst erstellen.
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