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Kündigungswirksame Hilfe

 
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loewe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 20:33    Titel: Kündigungswirksame Hilfe Antworten mit Zitat

wer kann mir Helfen?
laut urteil mvom 7.4.2005 BGH IZR 140/(Wortsperre: Firma) OLG Karlsruhe ist die Kündigungshilfe erlaubt.
ich habe eine fristlose Kündigung erhalten auf Grund dessen. 3 Vergehen.
und diese auf Grund der Tatsache um die Kunden inerhalb der Gesllschaft fin. zu entlassten

ich bin hilflos und Weihnachten vor der Tür.

wer hatt einen Rat. Bitte melden!!!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Was wurde Ihnen denn gekündigt?
Leider werde ich aus Ihrem Posting nicht wirklich schlau.
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loewe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

ich arbeite als vermittler nach HGB.
unsere gesellschaft vers. mitglieder aus verbänden sowie priv. personen.
ich habe einem mitglied aus einem verband geraten eine teuere vs zu kündigen, um eine billigere vs dierekt über das haus zu beantragen.
dies im laufe von drei jahren und nun erhielt ich auf grund dessen eine fristlose, welche mich nun in den ruin treibt. laut aussage meines RA das dauert.
das urteil, vom 07.04.2005 hält die hilfe bei kunden nicht als unangemessen. gegenteil.

wie kann ich nun den schaden gering halten. sind weitere urteile bekannt.

vielen dank der schnellen nachricht, hätte es faßt vergessen Lachen
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Da Sie ja schon einen Anwalt mit Ihren Interessen in dieser Sache beauftragt habe, denke ich, dass es am angebrachtesten ist, wenn Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt besprechen.
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loewe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

das geht aber schnell bei ihnen.

die sorge die ich habe; die anwälte brauchen auch infos. je mehr desto besser.

wenn ich warte gibt es bald einen neuen mit hatz 4.
ich habe drei jungs, und einen gegner der machen kann wie er will.

vielen dank

werde auf alle fälle die einiges später mitteilen können.
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ulrichms
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 18:13    Titel: Falsches Forum? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich glaube, dieser Beitrag steht im falschen Forum. Wenn Sie jemand fristlos kündigen kann, dann stehen sie in einem Angestelltenverhältnis. Setzen Sie den Beitrag etwas "sortierter" wenn es geht mal ins Forum Arbeitsrecht. Wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, haben Sie total "danebenformuliert"!
Gruß
ulrichms
_________________
Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch einem Handelsvertreter nach § 84 HGB fristlos kündigen!

Im Übrigen ist in der Sache nicht viel zu helfen. Der Vertragspartner hat gekündigt, der Anwalt hält dagegen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass der Anwalt das einschlägige Urteil kennt. Nun muss das Gericht entscheiden.
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