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lea1323 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.11.05, 10:26 Titel: Kündigung |
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Guten Morgen-
Eine Kraftfahrtversicherung wird im Vergleich zum Vorjahr günstiger, ist aber im Vergleich zu anderen Versicherern sehr hocch.
Ein Wechsel könnte interressant sein.
jedoch:
Auf der Rückseite der Beitragsrechnung ist vermerkt:
Da der auf der Vorderseite genannte "Vergleichsbeitrag" höher aks der neue Beitrag ist, können Sie wegen der Beitragsänderung nicht kündigen.
Kann das wirklich sein - entspricht das dem Recht?
Danke, schon mal im Vorraus  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.11.05, 10:31 Titel: |
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man hat nur bei einer tatsächlichen tariferhöhung ein ausserordentliches kündigungsrecht.
man kann allerdings "ordentlich" zum ablauf kündigen. wenn die hauptfälligkeit der 01.01 ist, kann man noch bis zum 30.11 kündigen. also, beeilung  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 29.11.05, 10:38 Titel: |
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| Selbst wenn Sie mit der Begründung einer Beitragsänderung nicht kündigen können (das ginge dann evtl. auch außer der Reihe), so können Sie doch noch ohne Angaben von Gründen bis zum 30.11. ordentlich und fristgerecht kündigen. |
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lea1323 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.11.05, 10:54 Titel: |
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Herzlichen Dank für diese "Blitzantworten",
Ihr seid einfach große Klasse hier
Herzlichen Gruß
Lea  |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 30.11.05, 00:28 Titel: |
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hallo lea,
weitere anmerkung:
kündigung kann auch per fax noch morgen (ups, heute) gesendet werden.
mit dem neuen vertrag haben sie sogar zeit. dieser muß nicht bis zum 30.11. abgeschlossen sein.
also: in ruhe die leistungen anderer anbieter vergleichen (sie können ja hier im forum lesen, was alles passieren kann) und vorsichtshalber kündigen.
gruß
markus kaiser |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 30.11.05, 07:51 Titel: |
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| Markus Kaiser hat folgendes geschrieben:: |
weitere anmerkung:
kündigung kann auch per fax noch morgen (ups, heute) gesendet werden. |
Das kann unter Umständen schiefgehen. Für eine Kündigung ist die Schriftform vorgeschrieben. Ein Fax erfüllt NICHT die Schriftform, sondern die "Textform". Zwar werden die meistenVersicherer in der Praxis eine Fax-Kündigung trotzdem akzeptieren, aber man sollte sich nicht drauf verlassen.
| Markus Kaiser hat folgendes geschrieben:: |
mit dem neuen vertrag haben sie sogar zeit. dieser muß nicht bis zum 30.11. abgeschlossen sein.
also: in ruhe die leistungen anderer anbieter vergleichen (sie können ja hier im forum lesen, was alles passieren kann) und vorsichtshalber kündigen.
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Auch das kann schiefgehen. Es ist möglich (aus welchen Gründen auch immer), dass der neue Versicherer den Vertrag nicht im gewünschten Umfang oder zu den gewünschten Konditionen abschließen will. Kraftfahrt-haftpflicht muss er nehmen, für alles andere herrscht Vertragsfreiheit
Also: erst Annahmebestätigung, und dann kündigen. Dann sollte man vor unleibsamen Überraschungen sicher sein. . _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Kira701 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 09.12.05, 21:15 Titel: Hallo Mogli, |
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| kannst du mir, dass mal mit der schrift- und textform erklären. Soweit ich weiß sind lt. BGH-Urteil sogar Kdg. per Email ohne Unterschrift gültig, wenn aus der Emailadresse ersichtlich ist, dass es sich um den VN handelt. Z.B. Lieschen Müller hat die Mailadresse: Müller.Lieschen@.... |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 12.12.05, 16:30 Titel: |
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Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das ist wohl ne VVG-Vorschrift (mein ich jedenfalls, hab meine Rechtsgrundlagen gerade nicht hier). Widerrufe/Widersprüche kann man meist auch per Fax oder Email machen(in den Vertragsbedingungen des Versicherers nachschauen), ge3nauso auch allgemeine Mitteilungen.
Ich würde immer empfehlen, wenns schnell gehen soll: Beratungsbüro des jeweiligen Versicherers aufsuchen, Kündigung dort persönlich abgeben, Empfang auf einer Kopie des Schreibens mit Datum quittieren lassen- ist dasselbe wie ein Einschreiben und erfüllt daher alle gesetzlichen Vorschriften. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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