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Geht das so ?

 
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 19:19    Titel: Geht das so ? Antworten mit Zitat

Sorry, sicherlich die falsche Rubrik, aber es eilt:

A findet am Donnerstag Abend eine Ladung zu einem ca. 250 km entfernten AG zur Zeugenaussage. A erfährt hierduch erstmalig von diesem mündlichen Termin.

Da es A nur unter schwierigsten Bedingungen möglich ist, zu diesem Termin zu kommen (Urlaubstag ist fraglich, keine geeignete Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln), würde A gerne eine schriftliche Zeugenaussage zum Verfahren beisteuern. Gibt es hier entsprechende § in der ZPO, auf die sich A berufen kann ?

Ist dies möglich bzw. muss das Gericht gewisse Fristen zur Vorladung einhalten ?
Der Streitwert im Verfahren dreht sich um knapp 300 Euro.

Viele Grüsse

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wo "findet" A denn so eine Ladung? Auf den Arm nehmen

Im übrigen ist es AFAIK so, daß Angestellte für gerichtliche Ladungen freizustellen sind.

Eine schriftliche Zeugenaussage ist in der Regel sinnlos, da die Gegenseite so keine brauchbaren Nachfragen stellen kann.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Schaffrath,

sorry, "gefunden" wurde die Ladung natürlich im Briefkasten - normale Briefpost, Poststempel vom Vortag, keine Zustellungsurkunde, kein Vermerk "mit Postzustellung vom xx.xx.2005 zugestellt".

Gruss

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry dito, aber Sie haben immer noch nicht verraten, *wie* "kurzfristig" A die Ladung zugestellt wurde, sondern nur, daß sie "Donnerstag abend" im Briefkasten lag mit Poststempel vom Mittwoch.
Welches Erstellungsdatum steht denn in der Ladung und für welchen Tag ist sie? Ich habe Ladungen (als Zeuge wie als Partei) bisher immer 2-3 Monate vorher erhalten...
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an:

- Datum der Ladung 28.11.2005
- Datum des Poststempels 14.12.2005
- Erhalt (normale Briefpost) 15.12.2005
- Termin 19.12.2005 // 09:45 Uhr

Bischen knapp, oder ?

Gruss

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

§217 ZPO:

"Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage."

Knapp, aber gesetzlich ausreichend also.
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, dann wird A wohl in den saueren Apfel beissen müssen, es sei denn, es handelt sich um Werktage.

Danke

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