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Verfasst am: 17.12.05, 18:09 Titel: Rückzahlung VGA an GmbH obwohl nicht mehr Ges-GF?
Angenommen:
A ist Ges-GF der ab-GmbH
ab-GmbH hat A ein Darlehen gewährt, welches im Wesentlichen durch Barentnahmen entstanden ist, ein schriftlicher Darlehensvertrag wurde nie geschlossen.
der steuerberater der ab-GmbH hat diese Darlehenskonten nie verzinst - also VGA.
in der satzung steht drin, dass die ges-gf vga's an die gmbh zurückzahlen müssen.
Problem:
a verkauft seine anteile an b - b übernimmt anstatt kp-zahlung das darlehen.
fa stellt 2 jahre später eine vga wegen der fehlenden darlehensverzinsung fest.
muss a diese vga (aus der zeit in der er noch ges-gf war) an gmbh zurückzahlen, obwohl er nicht mehr ges-gf ist?
Ob er an die GmbH Rückzahlungen leisten muss, ist davon abhängig was er mit B bei der Übertragung der Anteile und der Darlehensverbindlichkeit vereinbart hat. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
"Darlehensübernahme mit schuldbefreiender Wirkung" oder so ähnlich drinstehen sollte - wäre das genug oder gibt es noch weitere punkte die zu beachten sind
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