Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - ZPO - Frage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

ZPO - Frage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HansD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 16:56    Titel: ZPO - Frage Antworten mit Zitat

Hallo!

Das Thema paßt nicht so recht in dieses Forum, aber auch in kein anderes; vielleicht ist es hier ganz gut aufgehoben.

Gemäß § 216 ZPO ( ich glaube, es ist der 3. Absatz ) soll an einem Sonnabend nur in Notfällen terminiert werden.

Gilt diese Vorschrift auch analog für Terminsanberaumungen des Sachverständigen für einen Ortstermnin zur Vorbereitung seines Gutachtens und Inaugenscheinnahme der Sache?


Wäre schön, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.


Gruß HansD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Thomas/Putzo umfasst der Anwendungsbereich der Norm alle der ZPO unterliegenden Verfahren mit mündlicher Verhandlung und alle Rechtszüge.

Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Gutachter "terminiert" nicht im Sinne der ZPO. Ein Termin in diesem Sinne ist ein Verhandlungs- oder notfalls Erörterungstermin vor Gericht. Wenn der Gutachter allein zur Begutachtung erscheint, wird dort weder verhandelt noch erörtert. Anders wäre es, wenn es ein Termin zur Beweisaufnahme wäre und der Richter dabei wäre (ich bin allerdings gelegentlich auch zu einem vom Gutachter festgesetzten Termin mit rausgefahren, einfach um zuzuschauen, das war auch kein Termim iSd ZPO). An sich kann der Gutachter daher begutachten wann er will. In praxi allerdings verlegt auch nahezu jeder Gutachter seinen Termin, wenn eine Partei mit einigermaßen nachvollziehbaren Gründen darum bittet.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HansD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten; ich sehe es eigentlich auch so, daß die "Terminsanberaumung" des SV keine ist, die mit derjenigen des Gerichts vergleichbar ist.

Gruß HansD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.