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Verfasst am: 20.12.05, 22:27 Titel: War das Gucci-Urteil nur ein Fake ?
Vor einiger Zeit ging ein Urteil durch die Medien, in dem eine Frau Verwarnungsgeld
zahlen musste, weil sie in Italien eine gefälschte Gucci-Brille am Strand gekauft hatte.
War dieses Urteil nur gestellt ? oder war die Käuferin ein echtes Opfer ?
Kann man einem Käufer nach deutschem Recht ein solches Verwarnungsgeld oder
Geldbuße auferlegen?
Ich denke dass dies mit der Vertragsfreiheit oder gar der Verfassung kaum vereinbar wäre...
Ein Käufer kann doch niemals verpflichtet werden, die Echtheit einer Marke zu überprüfen oder gefälschte Marken nicht zu kaufen ... ('')
Man ist ja nicht mal verpflichtet eine Marke zu kennen, oder ?
Wie wurde das italienische Urteil damals dogmatisch begründet?
Welche Ausrede kann ein Verbraucher in der Praxis vorbringen? zB, er habe auf die Marke gar nicht geachtet usw ...
Verfasst am: 21.12.05, 16:20 Titel: Re: War das Gucci-Urteil nur ein Fake ?
Jochen_K hat folgendes geschrieben::
Kann man einem Käufer nach deutschem Recht ein solches Verwarnungsgeld oder Geldbuße auferlegen?
Nein.
Zitat:
Ein Käufer kann doch niemals verpflichtet werden, die Echtheit einer Marke zu überprüfen oder gefälschte Marken nicht zu kaufen ...
Das italienische Gesetz sieht eine Geldbuße meines Wissens "nur" für den Fall vor, daß markenverletzende Waren unter Umständen erworben wurden, die aufgrund des Händler-Auftretens, des Verkaufsorts, des Kaufpreises usw. einem redlichen Fälschungsinteressenten fragwürdig vorkommen mußten ( z.B. leichtbekleidete, nicht-einheimische Strandverkäufer mit Ramschpreisen bei unquittierter Barzahlung).
Zitat:
Welche Ausrede kann ein Verbraucher in der Praxis vorbringen? zB, er habe auf die Marke gar nicht geachtet usw
Der Kauf von Qualitäts-Marken-Plagiaten von gutgekleideten, honorigen, respektablen Produktberatern in vertrauenserweckendem Ambiente zu unauffällig günstigen Konditionen / Kreditkartenzahlung ist bußgeldfrei möglich.
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