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Anwaltskosten nach gerichtlichem Vergleich

 
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Armi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 15:32    Titel: Anwaltskosten nach gerichtlichem Vergleich Antworten mit Zitat

Hallo,

hatte neulich eine mündliche Verhandlung zwecks eines Rechtsstreites.

Die gegnerische Partei forderte € 445,-, wir einigten uns vor Gericht auf € 300,- .

Gerichtskosten übernimmt die Klägerin, Anwaltskosten des Klägers (habe selber keine) muss ich zu 2/3 übernehmen. In der Verhandlung war von ca. € 100,- die Rede, was letztendlich noch auf mich zukommen würde.

Jetzt stellt der gegnerische Anwalt folgende Kostennote:

Verfahrensgebühr 58,50
Termingebühr 54,00
Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren 45,00
Auslagenpauschel 20,00
Fahrtkosten 16,20
Tage- und Abwesenheitsgeld 20,00
-> 213,70

Ist das so korrekt, oder anfechtbar?

Kann ich noch irgendwelche eigene Kosten dagegenrechnen? Wobei ich kaum welche hatte.....

Danke!
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AvD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Unser Amtsgericht im Ort hat Fahrtkosten einmal als nicht erstattungsfähig erklärt.
_________________
Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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Armi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 31.12.05, 02:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht es mit den anderen Posten aus?
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