Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Betrug durch den Vormund - Bankabhebung über 100000 Euro
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Betrug durch den Vormund - Bankabhebung über 100000 Euro

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Seireeee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 18:04    Titel: Betrug durch den Vormund - Bankabhebung über 100000 Euro Antworten mit Zitat

Der Bruder übernimmt die Vormundschaft für seine 80jährige Schwester. Nach zwei Jahren und dem Tod des Bruders wird durch einen Zufall bekannt, dass der Bruder über 100000 Euro von deren Konto abgehoben hat (innerhalb von 2 Monaten). Die Frau des Bruders weiss nichts von dem Geld. Dieses bleibt verschwunden, wird aber bei der Frau des Bruders vermutet.
Ist es für den Vormund möglich, solch hohe Geldbeträge abzuheben?
Liegt die Schuld bei der Bank oder dem Vormundschaftsgericht und wie kann hier gerichtlich vorgegangen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 17:40    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

die erste Frage: ist bei dem Bruder überhaupt noch Geld zu holen ? Wenn ja, Strafanzeige und Zivilprozeß.

Wenn nein bleibt die Möglichkeit der Anzeige, dient aber nur der inneren Befriedigung und der Bestrafung des Bruders, das Geld ist ja weg. Der Versuch, Geld einzuklagen, wenn nichts da ist, führt nur dazu, das man viele Kosten und viel Ärger hat.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die erste Frage: ist bei dem Bruder überhaupt noch Geld zu holen ? Wenn ja, Strafanzeige und Zivilprozeß.


..wohl kaum.... der TE erwähnte ja bereits, der Bruder ist tot. Und ich meine gehört zu haben, dass man Tote nicht vor den Kadi zerren kann (ich meine, auch im "übertragenen" Sinne nicht, als nur noch juristische Person oder so...)

Vielleicht mal diese Angelegenheit einem Fachanwalt vorlegen..... ???Ich kann mir vorstellen, die Sache wird sehr kompliziert schon allein dadurch, dass die Frau ja sozusagen veruntreutes Geld geerbt hat (wenn denn...). Falls das überhaupt möglich ist.
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Seireeee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Bruder ist bereits tot. Aber wie kann man sich erklären, dass er einen Betrag in dieser Höhe von dem Konto abheben konnte. Meines Wissens dürfen nur Beträge bis 3000 Euro abgehoben werden, alles was darüber geht bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, oder etwa nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.