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hallo ich habe ein riesen problem und hoffe jemand weiß rat...
durch längere krankheit meiner tochter ( geburt und kur ) war es mir nicht mgl, an einen gläubiger raten pünktlich zu zahlen. dieser hat daraufhin mein konto sperren lassen und von meiner bank eine drittschuldnererklärung gefordert.
dies ist auch geschehen. nach schilderung der angelegenheit und zahlung einer angemessenen rate, sieht sich der gläubiger bereit, mit mir weiter ratenzahlung zu vereinbaren.
meine probleme nun, ist durch die kontopfändung die bank berechtigt, mein girokonto zu kündigungen ( guthaben ) ggff. dispo und baufinanzierungen ebendfalls zu kündigen? und wenn ja was kann ich tun damit das nicht passiert?
die Bank ist grundsätzlich berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Geschäftsbeziehung auch außerordentlich zu kündigen. Die einzelnen Gründe sind in den AGB Banken aufgeführt. Die Bank könnte sich bei Vorliegen einer Kontopfändung auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse berufen.
Vor allem wird die Bank die Bank wahrscheinlich kündigen, um ihre eigenen Ansprüche vorrangig verrechnen zu können, und keine Gelder an den Pfändungsgläubiger auszahlen zu müssen.
Da aber wohl eine Regelung mit dem Gläubiger getroffen wurde, sollte dieser bereit sein, die Pfändung auszusetzen. Ich würde in jedem Fall der Bank eine Kopie der Zahlungsvereinbarung zukommen lassen. Ich gehe mal davon aus, daß die Baufinanzieung grundpfandrechtlich abgesichert ist. Eine Kündigung (falls hierfür überhaupt ein Kündigungsgrund vorliegt) und die Verwertung der Sicherheiten dürfte im Regelfall nicht im Interesse der Bank liegen. Möglicherweise ist die Bank auch bereit, ein Darlehen für den Ausgleich der Pfändung zu gewähren, sofern das Guthaben oder der Dispo zur Bedienung der Pfändung nicht ausreicht. . Nach Ausgleich der Forderung sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob die Schufa wieder in Ordnung ist. Ob die Pfändung in der Schufa gespeichert ist, kann die Bank mitteilen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.01.06, 09:34 Titel:
Hallo,
hierzu noch drei Ergänzungen:
- Den Grund, dass die Bank kündigt, um ihre eigenen Ansprüche mit Guthaben verrechnen zu können, sehe ich eher nachrangig. Das kann vorkommen, wenn ein Kunde neben dem Kredit noch nennenswerte Guthaben (Spar, Depot) hat. Der genannte Grund mit den wirtschaftlichen Verhältnissen trifft es m.E. eher.
- Um die Pfändung ruhen zu lassen, reicht keine Zahlungsvereinbarung. Die Bank benötigt vom Gläubiger eine Ruhenderklärung (Fax reicht).
- Kreditinstitute melden Pfändungen nicht der SCHUFA - dies ist als Meldeschlüssel nicht vorgesehen. Neben den Standardmeldungen wie Kontokorrentkonto oder Kredit gibt es noch Sondermeldungen wie z.B. titulierte Forderung der Bank oder Missbrauch eines Kontos. Weitere Negativmerkmale werden aus öffentlichen Verzeichnissen übernommen wie z.B. Privatinsolvenz oder eV.
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