Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zur Rechtsform GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zur Rechtsform GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Eximtrader
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 16:12    Titel: Frage zur Rechtsform GbR Antworten mit Zitat

Hallo Forumnutzer,

Ist eine GbR-Gründung möglich, wenn ein Gesellschafter hauptberuflich einsteigt und zwei weitere nur im Nebenerwerb einsteigen.

Bei der Frage wurde ich von der IHK im Stich gelassen.

Ich hoffe hier kan mir geholfen werden.
Wäre für weitere Infos sehr dankbar!

Gruss

Eximtrader
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist grundsätzlich möglich.

Am besten legen Sie im Gesellschaftsvertrag die jeweiligen Arbeits-Anteile fest.

Die nebenerwerblichen Gesellschafter sind natürlich auch in der persönlichen Haftung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eximtrader
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 17:57    Titel: Frage zur Rechtsform GbR Antworten mit Zitat

Das Problem liegt nicht bei den Gesellschaftern.
Es gab nur heute Probleme bei der Gewerbeanmeldung.
Eine GbR kann mit hauptberuflichen bzw. nebenberuflichen Gesellschaftern gegründet werden.
Die Mischung war unserem Gewerbeamt nicht bekannt.

Daher wollte ich mich hier informieren.
Denn am 02.01.06 wollen wir es erneut versuchen.
Aber doch schon gerne mit Begründung.

Gruss
Eximtrader
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 31.12.05, 09:39    Titel: Gewerbeanmeldung Antworten mit Zitat

Jeder Gesellschafter hat seinen Eintritt in die GbR beim Gewerbeamt anzuzeigen. Dabei wird ein amtlicher Vordruck verwendet. Auf diesem Vordruck ist auch anzugeben, ob die Tätigkeit zunächst als Nebenerwerb durchgeführt wird. Dies steht jedoch der Anmeldung nicht im Wege.

Ein Gewerbe kann immer als Nebentätigkeit durchgeführt werden. Berufen Sie sich auf Artikel 12 des Grundgesetzes.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.