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Doppelte Unfallversicherung ?

 
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Jill
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.01.06, 09:52    Titel: Doppelte Unfallversicherung ? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen man hat eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die auch bei Unfall und Infalidität zahlt. Die gleiche Person hat bei dieser Versicherung eine reine Unfallversicherung zusätzlich abgeschlossen.
Frage: Zahlt die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls doppelt oder sollte die zusätzliche Unfallversicherung wieder gekündigt werden?

Gruß Jill
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 04.01.06, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

bei der KLV bedeutet der Unfallzusatz idR nur daß eine erhöhte Todesfalleistung bei Tod durch Unfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Wenn Du das nicht wirklich brauchst, kannst Du das wieder rausnehmen.
Die separate Unfallvers. leistet halt nur bei einem Unfall.
Leisten müßten dann aber beide sofern ein entspr. Versicherungsfall gegeben ist.

Evtl. wäre hier statt der Unfall eine BU-Absicherung ratsamer. Würde erst mal die Versorgungssituation klären und dann die entspr. Verträge abschließen bzw. ändern. Ein freier Berater (Makler, Mehrfachagent) hilft bestimmt weiter.

chatterhand
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensversicherung=Auszahlung einer Summe bei Tod an die Hinterbliebenen
Unfallversicherung=Leistung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung an den Versicherten, wenn diese durch einen Unfall hervorgerufen wurde.

Der Unterschied liegt beim Empfänger.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

aber theoretisch würden bei zwei unfallversicherungen auch zweimal leistungen erbracht, und nicht gegenseitig in irgendeiner form gekürzt. in der unfallversicherung geht das...in anderen sparten (wie z.b. haftpflicht, hausrat...) nicht.
_________________
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