Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kann man als Wohnungs- Eigentümer einer großen Gemeinschaft seine Wohnung zum Zwecke einer Kreditaufnahme belasten? Müssen andere Miteigentümer da zustimmen? Muss die Verwaltung zustimmen?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 08.01.06, 20:55 Titel:
Du kannst mit Deinem Anteil machen was Du willst. Selbstverständlich kannst Du auch einen Kredit aufnehmen und die Wohnung damit belasten. Kein Mensch geht das etwas an.
Beispiel: Um nicht "Fremde" in die Eigentümergemeinschaft aufzunehmen, wurde vereinbart, dass im Falle einer Belastung des eigenen Anteils, die anderen Miteigentümer gehört werden, ob diese den Anteil übernehmen wollen, bzw. das benötigte Geld zur Verfügung stellen.
so eine vereinbarung ist mE unsinn, jeder kann sein eigentum belasten wie er will, ohne jemand zu fragen, hier kann nur gemeint sein, dass bei verkauf der wohnung die anderen eigentümer gefragt werden wollen, ob sie vielleicht die wohnung kaufen möchten, damit kein anderer von aussen hereinkommmt...ein sog. vorkaufsrecht _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.