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Hallo,
Die Tochter meines Onkels ist seine Betreuerin für Vermögensangelegenheiten, Entg. u. Öffnen der Post. Nun macht sie das schon seit über 1 Jahr u. seit der Zeit erfährt mein Onkel nichts mehr über seinen Kontostand, bekommt seine Post, wenn sie erledigt ist nicht von Ihr etc. Sie behält alles und war jetzt sogar noch so dreist seine Telefongeheimzahl bei der Bank zu ändern. Bis dato konnte er wenigstens ab u. zu mal hören, wie sein Kontostand ist. Mein Onkel ist nur körperlich eingeschränkt.
Wir haben den Verdacht eines Mißbrauchs. Ist die Tochter nicht verpflichtet meinem Onkel wenigstens Auskunft über sein Konto zu erteilen? Und die Post hat sie kompl. auf ihre Adresse umgeleitet?
Es wäre schön, wenn mir jem. Auskunft über die Rechtslage geben könnte u. ob mein Onkel sich das weiterhin gefallen lassen muss.
Vielen Dank.
Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das mit dem Anwalt ist wirklich schnellstens zu überlegen.
Was genau ist eigentlich ein Einwilligunsvorbehalt???
In dem Beschluß vom Amtsgericht wird nur die Betreuung aufgeführt, also die Betreuung der Tochter für Vermögen/ Post und (da die Tochter weiter entfernt wohnt) ein 2 ter Betreuer, der Sohn, für Gesundheitsfürsorge/ Wohnungsangelegenheiten/ Regelung amb. Dienste.
Aber ich glaube es insgesamt so verstanden zu haben, dass dieses Verhalten nicht der Norm bzw. der richterlichen Verfügung entspricht?
Gruß und Danke.
Vielen Dank, jetzt weiß ich was ein Einwilligungsvorbehalt ist.
Dies steht jedoch wie schon geschrieben nicht in dem Beschluß vom Amtsgericht drauf oder ist das gesondert hinterlegt oder juristisch anders ausgedrückt?
Wie kann mein Onkel erfahren ob so etwas vorliegt?
Gruß und Danke.
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