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recht.de :: Thema anzeigen - nicht eingetragener Verein als GbR-Gesellschafter?
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nicht eingetragener Verein als GbR-Gesellschafter?

 
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immo
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 08:23    Titel: nicht eingetragener Verein als GbR-Gesellschafter? Antworten mit Zitat

Ein nicht eingetragener Verein wird ja als GbR behandelt.

Desweiteren kann eine GbR ja Gesellschafter einer anderen GbR sein.

Können also zwei nicht eingetragene Vereine eine GbR bilden?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein nicht eingetragener Verein ist nicht rechtsfähig und keine juristische Person. Die Mitglieder dieses Vereins gelten als GbR, somit haften alle Mitglieder persönlich und unbeschränkt.

Zwei nicht eingetragene Vereine können eine GbR bilden. Diese GbR besteht dann aus allen Mitgliedern beider Vereine. Darin haften alle Mitglieder persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.

Vorsicht bei dem Betrieb eines Handelsgewerbes: Dann wird die GbR automatisch zur OHG und muss zum Handelsregister angemeldet werden.
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qw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 09:47    Titel: Re: nicht eingetragener Verein als GbR-Gesellschafter? Antworten mit Zitat

immo hat folgendes geschrieben::
Ein nicht eingetragener Verein wird ja als GbR behandelt.


Nein, ein nicht eingetragener Verein wird als nicht eingetragener Verein behandelt. Die GbR-Vorschriften gelten da nicht bzw. kaum.

immo hat folgendes geschrieben::
Desweiteren kann eine GbR ja Gesellschafter einer anderen GbR sein.

Können also zwei nicht eingetragene Vereine eine GbR bilden?


Das sollte möglich sein.
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