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mutti29
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 15
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 08:49    Titel: versicherung Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe eine frage, wenn ich jetzt eine unfallversicherung jetzt kündige, die schon seit bestimmt über 10 jahre besteht, bekomme ich den beitrag erstattet oder bekommt man da garnichts.



danke im voraus
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

kommt drauf an.

Wenn´s ne "normale" Unfallversicherung ist, dann gibt´s nix raus. Wie denn auch? Wenn du deine Autoversicherung kündigst, werden ja auch keine Beiträge erstattet. Unfallversicherung funktioniert (aus Sicht der Beitragskalkulation) ähnlich.

Wenn´s aber ne Unfallversicherung mit Prämierückgewähr ist, dann wird der bis dahin erreichte "Rückkaufswert" nebst angelaufener Überschüsse erstattet; wenn der Vertrag allerdings weniger als 12 jahre bestanden hat, werden von den Überschüssen (die bei UPR aber eh gering sind) noch 25% kapitalertragssteuer abgezogen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Tammi76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier kommt es darauf an, welche Form der Unfallversicherung abgeschlossen ist.

Man unterscheidet zwei Arten:
Risiko-Unfallversicherung und Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung (UPR).

Einen Sparanteil, bei dem bei einer vorzeitigen Kündigung der sogenannte Rückkaufswert ausbezahlt wird, besteht nur bei einer UPR. Hinten an dem Versicherungsschein ist i.d.R. eine Tabelle mit den Rückkaufswerten beigefügt. Man kann aber auch mal unverbindlich bei dem Versicherer nachfragen, wie hoch zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt der Rückkaufswert ist.
Insgesamt sollte aber auch auf die Laufzeit geachtet werden. Oftmals ist der Vertrag auf 12 Jahre abgeschlossen, so dass es sich lohnen würde, den Vertrag noch die zwei Jahre bestehen zu lassen. Denn eins muss klar sein: Der Rückkaufswert ist ein verminderter Betrag. Und soweit mir bekannt ist, muss es auch versteuert werden (hier ggf. nochmal fragen).

Viele Grüße
Tammi76
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