Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Volllmacht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Volllmacht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 03:24    Titel: Volllmacht Antworten mit Zitat

Ein Mieter hat vom Mieterverein Rechtschutz bekommen und geht mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt. Obwohl der Mieterverein Rechtsschutz übernommen hat, hat der Fachanwalt für sich eine Vollmacht verlangt und der Mieter hat die Vollmacht unterschrieben. Muss das sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

ja, denn der anwalt soll ja den mieter vor gericht vertreten
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 09:33    Titel: Re: Volllmacht Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Ein Mieter hat vom Mieterverein Rechtschutz bekommen und geht mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt. Obwohl der Mieterverein Rechtsschutz übernommen hat, hat der Fachanwalt für sich eine Vollmacht verlangt und der Mieter hat die Vollmacht unterschrieben. Muss das sein?


Sie sprechen zwei völlig unterschiedliche Dinge an.

Mit der Vollmacht wird der Anwalt ermächtigt, im Namen des Mieters Dritten gegenüber tätig zu werden. Diese Vollmacht ist gegenüber dem Dritten, demgegenüber die Vertretung des Mieters erfolgt, nachzuweisen.

"Rechtsschutz übernehmen" bedeutet lediglich, daß die Rechtsschutzversicherung bzw. hier der Mieterverein, den Versicherungsnehmer bzw. hier das Mitglied, von Honoraransprüchen des Anwaltes freistellt.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Why me?
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 131
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

eine Vollmacht braucht der Anwalt wie gesagt um den Klienten z.B. vor Gericht zu vertreten (oder vor 3.)


Rechtschutz übernehmen hat in meiner Sicht unterschiedliche Bedeutungen z.B. die Kosten zu tragen

oder aber einen eigenen Anwalt zu stellen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.