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Stille Gesellchafter offen legen?

 
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stahlkern
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 15:50    Titel: Stille Gesellchafter offen legen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich finde keine Texte über die Offenlegung von Gesellschaftern. Weinen
Generell sind diese ja im Hintergrund, müssen nicht genannt werden.
Aber kann man bei einem gerichtlichen Verfahren gegen beispielsweise eine GbR nicht die Nennung der Gesellschafter verlangen? Zumindest wenn es eben entscheidend ist, dass diese genannt werden?!?

Danke, finde im Paragraphendschungel nix dazu.
Mit den Augen rollen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Eine stille Gesellschaft kann geheim bleiben.

Die (regulären) Gesellschafter einer GbR sind allerdings keine stillen Gesellschafter. Diese müssen auf jedem Briefbogen namentlich genannt werden.
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Mope
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 14:58    Titel: Scheint wirklich ein wenig bekannts Rechtsgebiet zu sein. Antworten mit Zitat

Hallo,
habe vor ca. 4 Wochen bereits eine ähnliche Anfrage gestartet, leider ohne jegliche Antworten.
Es scheint fast so zu sein, als habe niemand in diesem Themengebiet niemand große Ahnung.

Es wäre also wirklich toll, wenn ein Forumteilnehmen Tipps mitteiln kann, wie man n die Namen von stillen Gesellschafter kommt.
Dies ist sicherlich einmal interessant unter dem Aspekt:
- Suchende ist selbst EIN Stiller
- Suchende ist KEIN Stiller

Danke für Infos.

Mope
----
Welche Rechte hat ein atypischer Stiller Gesellschafter.

Hintergrund:
Medienfonds, soll als KG gegründet werden.
Einlage wurde gezahlt.
Geschäftstätigkeit wird aufgenommen; Eintrag als Kommanditist bleibt aus.
Erläuterung: Falls Eintrag jetzt erfolgt, lebt die Haftung über die volle Einlagesumme ein zweites Mal auf.
Also: Kein Eintrag als Kommanditist.

Fond entwicklt sich schlecht. Es gibt keine Gesellschafterversammlungen mit Präsenzeinladung. Informationswesen ist sehr spärlich und unvollständig.
Da Filme zur Zeit schlecht gehen, soll das restliche Fondvermögen (rund 1/3) in "gewinnträchtige" Computerspiele investiert werden. --> Information an Gesellschafter, keine Abstimmung darüber.

Hieraus 2 Fragen:
Wie kann der einzelne Stille Gesellschafter sich mit anderen Gesellschafter zusammenschließen, wenn er deren Namen nicht kennt und es kein Handelsregister gibt, wo man diese nachlesen könnte ?

Ist der atypische Gesellschafter völlig rechtelos, so dass der Fondsherausgeber sogar die Mittel in andere Anlageformen umshippten kann ?

Danke für Info.

Mope

PS. Falls dies das falsche Forum ist, welche ist dann das Richtige ?
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 16.01.06, 15:21    Titel: Re: Scheint wirklich ein wenig bekannts Rechtsgebiet zu sein Antworten mit Zitat

Mope hat folgendes geschrieben::
Hintergrund:
Medienfonds, soll als KG gegründet werden.
Einlage wurde gezahlt.
Geschäftstätigkeit wird aufgenommen; Eintrag als Kommanditist bleibt aus.
Erläuterung: Falls Eintrag jetzt erfolgt, lebt die Haftung über die volle Einlagesumme ein zweites Mal auf.
Also: Kein Eintrag als Kommanditist.

Wie kommen Sie darauf, dass das Gesellschaftsverhältnis in das eines stillen Gesellschafters umgewandelt wurde?

Ich denke nicht ,dass man Ihnen hier wird weiterhelfen können. Ggf. sollte die Sache durch einen Anwalt anhand des Gesellschaftsvertrages und weiterer Unterlagen geprüft werden.
Die Rechte des stillen Gesellschafters ergeben sich grds. aus den §§ 230ff HGB und aus dem Gesellschaftsvertrag.
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