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Verfasst am: 11.01.06, 23:01 Titel: Anwalt will für sein Verfahren Anwaltskosten
Ein Anwalt hat einen Mandant der sein Honorar nicht zahlt. Der Anwalt erläßt gegen den Mandaten einen Mahnbescheid und setzt in diesen Mahnbescheid Anwaltskosten ein. Darf er das? Der Anwalt vertrit sich in diesem Fall selbst.
Natürlich. Warum sollte ein "normaler" Bürger - dem ja das Ausfüllen eines Mahnbescheids ebenfalls zuzumuten ist - das Recht haben, einen Anwalt zu beauftragen und die Kosten hierfür geltend zu machen, während ein Anwalt keinen Anwalt beauftragen darf? Und hier beauftragt sich der Anwalt hat selber. Es ist ja seine Zeit, die er damit verschwendet und für einen Dienstleister ist nunmal Zeit Geld...
(Das gleiche gilt übrigens in anderen Rechtssachen auch... ich kenne sogar einen Anwalt, der hat schon seiner eigenen Rechtschutzversicherung eine Rechnung geschickt, weil er gegen einen Strafzettel Einspruch eingelegt hat)
(Das gleiche gilt übrigens in anderen Rechtssachen auch... ich kenne sogar einen Anwalt, der hat schon seiner eigenen Rechtschutzversicherung eine Rechnung geschickt, weil er gegen einen Strafzettel Einspruch eingelegt hat)
Das ist ja schon richtig krass... _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Dennoch finde ich sowas nicht in Ordnung. Ich kann auch einen Mahnbescheid ausfüllen, wenn ich mich selbst vertrete und bekomme dafür kein Geld. Wenn ein Handwerker bei sich in der eigenen Wohnung was reparieren muß bekommt er dafür ja auch kein Geld.
(Das gleiche gilt übrigens in anderen Rechtssachen auch... ich kenne sogar einen Anwalt, der hat schon seiner eigenen Rechtschutzversicherung eine Rechnung geschickt, weil er gegen einen Strafzettel Einspruch eingelegt hat)
Das ist ja schon richtig krass...
Ja, ja, die bösen, geldgeilen Anwälte...
Aber: Nein, das ist nicht krass, sondern ständige Rechtsprechung des BVerfG!
U.a.:
Zitat:
Für den Rechtsanwalt besteht Erstattungsanspruch für die in eigener Sache als Berufsarbeit entfaltete Tätigkeit, er erhält die Rechtsanwaltsgebühr nicht als Ersatz für den Zeitaufwand, sondern weil er so behandelt wird, als habe er sich eines Rechtsanwalts bedient. - 1 BvR 1349/89
Dennoch finde ich sowas nicht in Ordnung. Ich kann auch einen Mahnbescheid ausfüllen, wenn ich mich selbst vertrete und bekomme dafür kein Geld. Wenn ein Handwerker bei sich in der eigenen Wohnung was reparieren muß bekommt er dafür ja auch kein Geld.
Wenn man die Rechnung des RA rechtzeitig ausgleicht, passiert das ja auch nicht. Wenn man jedoch die Zahlung verweigert, bis es zu gerichtlichen Maßnahmen kommt, ist das schon okay. Schließlich lebt der Anwalt als Dienstleister (vor Gericht) mit davon, egal ob er sich oder einen anderen vertritt - er vertritt aber jemanden und das ist ausschlaggebend (siehe Rechtsprechungshinweis hierüber). Schließlich kosten die notwendigen eigenen Schriftsätze auch Zeit + Geld. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Dennoch finde ich sowas nicht in Ordnung. Ich kann auch einen Mahnbescheid ausfüllen, wenn ich mich selbst vertrete und bekomme dafür kein Geld. Wenn ein Handwerker bei sich in der eigenen Wohnung was reparieren muß bekommt er dafür ja auch kein Geld.
Das wäre ja auch ein ganz anderer Fall.
Ein vergleichbarer Fall bei einem Handwerker wäre z.B. dieser:
Einem Kfz-Mechaniker fährt jemand in sein eigenes Auto. Der Auto-Mechaniker erhält nun vom Unfallverursacher den gleichen Schadensersatz für sein kaputtes Auto, den jeder andere auch erhalten würde. Nämlich u.a. die Kosten, die bei einer Reparatur in einer fremden Fachwerkstatt anfallen würden. Und zwar auch dann, wenn er sein Auto selbst in der eigenen Werkstatt repariert.
Genauso ist es beim Anwalt: Der kann ja auch niemandem eine Rechnung stellen, wenn er ganz einfach nur für sich selbst Rechtsprobleme löst. Anwaltskosten kann er wie jeder andere auch dann nur in Rechnung stellen, wenn er diese im Rahmen von Schadensersatz respektive als Verzugsschaden geltend machen kann.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.01.06, 17:49 Titel:
Zitat:
(Das gleiche gilt übrigens in anderen Rechtssachen auch... ich kenne sogar einen Anwalt, der hat schon seiner eigenen Rechtschutzversicherung eine Rechnung geschickt, weil er gegen einen Strafzettel Einspruch eingelegt hat)
@ Milo:
Meine Rede: die einzige Rechtsschutzversicherung, die ein Rechtsanwalt braucht, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung...
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