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Verfasst am: 13.01.06, 12:43 Titel: Anwaltskosten zu hoch
Hallo,
da ist noch solch ein Fall. Der Anwalt hat A einen Widerspruch aufgesetzt, Streitwert war 32.337,37 Euro. Jetzt soll A für diesen Widerspruch, wo er halt ( nur) das Schreiben aufgesetzt hat eine Rechnung von 986,00 Euro zahlen. Wie gesagt es war nur ein Brief den er verfasst und versandt hat und da mußte A noch Druck machen da er sich 3 Wochen nicht drum gekümmert hatte. Er hat A sogar noch einmal angerufen und hat Nachfragen gestellt, weil er nicht mal mehr mit dem was er sich notiert hatte zurecht kam. Er schreibt " Auf Grund des nicht unerheblichenZeit und Arbeitsaufwandes" was A´s Ansicht nicht der Tatsache entspricht, weil er sich halt A´s Meinung nach es bis auf den letzten Drücker nicht drum bemüht hat. Den Gesetzestext, der zur Begründung eingesetzt wurde hatte A ihm auch noch besorgt.
Was meint ihr, ist diese Forderung gerecht?
Nachtrag: Es wurde kein Honorar vereinbart oder sonstige Vereinbarungen getroffen.
Der Aufrtag war, den Widerspruch zu formulieren und abzusenden.
Eine 1,0-Gebühr aus dem Streitwert ist doch ok... ein "einfaches Schreiben" wirds ja nicht mehr gewesen sein, nachdem der Anwalt extra Gesetzestexte brauchte....
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