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Wartezeit Reschtsschutzversicherung: Person oder Vertrag

 
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 10:31    Titel: Wartezeit Reschtsschutzversicherung: Person oder Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo Forum.

Leider beantworten die ARB meine Frage nicht eindeutig.

Seit mehreren Jahren habe ich einen Vollrechtsschutz, Wartezeiten aller Art sind also längst Geschichte.

Nun aber lebe ich mit meiner Lebensgefährtin seit dem 01.12.2005 in eheähnlicher Lebensgemeinschaft und ich habe sie in meine Versicherungen (soweit möglich) als mitversicherte Person aufgenommen.

Nun meine Frage: gelten Wartezeiten vertrags- oder personenbedingt, sprich, muß sich meine Lebensgefährtin als mitversicherte Person den Wartezeiten unterwerfen oder hat sie sofortigen Rechtsschutz?

Danke vorab für Eure Antwort.

Gruß
Frank
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wenn sie vorher auch eine RSV hatte und diese im Zuge des Einschlußes bei Dir aufgehoben wurde(weil Dein Vertrag länger bestand und den höheren Umfang hatte), sehe ich null Problemo.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, eine Rechtsschutzversicherung hatte sie vorher nicht.
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