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Verfasst am: 15.09.04, 08:07 Titel: Anrechnung §118 BRAGO: Erhöhung nach §6 BRAGO mit anrechnen?
Hallo,
ich habe eine Frage:
Wird bei Anrechnung der Geschäftsgebühr nach §118 BRAGO auch automatisch die Erhöhung der Geschäftsgebühr um 3/10 nach §6 BRAGO mit angerechnet oder nicht?
(die Gebühr war im Frühjahr diesen Jahres entstanden und es wurde mangels eindeutiger Übergangsvorschriften mit dem RA vereinbart, diese Gebühr nach §118 BRAGO anzurechnen, allerdings nur zu den in der RVG angesetzten 50%)
die Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht interessiert es den ein oder anderen ja doch noch:
Die Geb. gem. Nr. 1008 VV RVG stellt nunmehr einen eigenen Gebührentatbestand dar. Dies ergit sich aus der Vorbem. zu Teil 1 RVG-VV. Dort heitß es: "Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren."
Dies hat zur Konsequenz, dass bei einer Anrechnung der Geschäftgebühr nach Nr. 2400 bis 2403 VV RVG nach der Vorbem. 3 Abs 4 RVG-VV die Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV gerade nicht erfasst wird. INSOFERN BLEIBT DIE ERHÖHUNGSGEBÜHR DEM RA STETS ERHALTEN! (RVG-Beratungspraxis 6/2004.) _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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