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Verfasst am: 12.01.06, 15:49 Titel: Frist bei Einspruch gegen Anwaltsgebuehren
Hallo
nehme an, dass es da eine Frist gibt, innerhalb der man gegen die Hoehe
der Anwaltsgebuehren Einspruch erheben sollte.
Also helft mir bitte:
1. wie lange kann ich mir Zeit lassen?
2. gibt es eine moeglichst neutrale Stelle, die mir die Anwaltsgebuehren
wenigstens grob ueberpruefen kann?
Danke, in Erwartung ihrer geschaetzten Antwort:
Torvic
zuerst solltest du prüfen, ob die gebühr in iher höhe gesetzlich gerechtfergigt ist, schau halt in die rechtsanwalts-gebührenordnung, dann solltest du beim anwalt die rechnung monieren...wenn er nicht ändert, mach eine eingabe bei der anwaltskammer, dass der anwalt eine zu hohe gebührenrechnung erstellt hat, dort gibt es eine schlichtungsstelle _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
von mir aus würde sich die Sachlage so darstellen:
RA schickt Honorarrechnung, diese wird beglichen.
Und von nun an habe ich mangels Wissen die Vermutung "vielleicht habe ich zuviel bezahlt".
Und jetzt sollte ich wissen, wie lange ich, falls ich einmal zu dementspr.
Erkenntnissen bzgl. RA Gebührenordnung gelangen sollte, Einspruch gegen die Höhe des Honorars einlegen kann.
Hallo,
habe jetzt die RA Rechnung bezahlt.
Danke Zickenlatein, Victor und H.Herren.
Mache mich also moeglichst schlau btr. RA Gebuehrenordnung und falls da
was nicht stimmen sollte, werde ich Einspruch erheben.
Dabei muss ich ja keine Frist einhalten, also kann ich mir Zeit lassen.
Danke
torvic.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.01.06, 02:18 Titel:
torvic hat folgendes geschrieben::
Dabei muss ich ja keine Frist einhalten, also kann ich mir Zeit lassen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist bzgl. zivilrechtlicher Ansprüche von 3 Jahren sollte man schon im Hinterkopf haben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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