Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auflösung einer GmbH - Steuerrückzahlung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auflösung einer GmbH - Steuerrückzahlung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TollerHecht11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 13:34    Titel: Auflösung einer GmbH - Steuerrückzahlung? Antworten mit Zitat

hallo!,

zuerst einmal herzlichen dank vorab für alle ernstgemeinten antworten!

nun zur fragestellung:

seit knapp zwei jahren haben mein gesellschafter und ich eine gmbh gegründet, die
immer noch nicht wirtschaftlich arbeitet. demnach haben wir mehr kapital monatlich
privat hinzugesteuert (inkl. einlage) als bisher monatlich als gewinn übriggeblieben
ist...

wir erhielten also nach jeder ust.voranmeldung einen geldbetrag vom fa zurück.

> muß dieser betrag (in der summe der letzten 2 jahre) bei einer auflösung der gmbh wieder an die finanzbehörde erstattet werden?

> muß die gestundete gewerbesteuer ebenfalls noch gezahlt werden?

was ist bei einer auflösung der gmbh zu beachten - insolvent ist die gmbh (eigentlich)
schon, da eine wirtschaftlichkeit bis heute nicht gegeben ist und die gesellschafter
die liquidität aus eigenkapital sichergestellt haben, da eine finanzierung über eine bank
nicht gewollt war.

wir haben zwar einen adäquaten finanzberater, doch mehrere meinungen zu diesem thema erscheinen uns als besonders wichtig!

wir danken für jede hilfreich antwort!

Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes habe ich im Internet gefunden, vielleicht ist es hilfreich:

Zitat:
Wichtiges BGH-Urteil zur Überschuldung

Bei Überschuldung einer GmbH ist der Geschäftsführer verpflichtet, binnen einer dreiwöchigen Frist einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn er seine persönliche Haftung für Schulden der Gesellschaft vermeiden will. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, wann eine finanziell angeschlagene GmbH überschuldet ist.

Bei der Beurteilung reicht die in einer Jahresbilanz ausgewiesene Überschuldung der GmbH bei der Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft allein nicht aus. Die Bilanz hat nach Auffassung der Karlsruher Richter allenfalls indizielle Bedeutung und ist lediglich Ausgangspunkt für weitere Ermittlungen des wahren Wertes der Gesellschaft. Eine Überschuldung der GmbH liegt danach grundsätzlich nur dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht (Überlebens- oder Fortbestehensprognose).

Nach dieser Entscheidung ist die Frage der Insolvenzreife einer GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht allein aus dem Ergebnis der Jahresbilanz zu beurteilen.

Urteil des BGH vom 02.04.2001
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.06, 13:42    Titel: Re: Auflösung einer GmbH - Steuerrückzahlung? Antworten mit Zitat

TollerHecht11 hat folgendes geschrieben::
> muß dieser betrag (in der summe der letzten 2 jahre) bei einer auflösung der gmbh wieder an die finanzbehörde erstattet werden?
Wenn die Verbindlichkeiten ggü. den Lieferanten nicht mehr bestehen: Nein. Erst wenn im Rahmen einer Insovenz Lieferantenverbindlichkeiten nicht mehr gezahlt werden, muß die gezogene VoSt zurückgezahlt werden. Das ist dann aber auch schon wurscht, falls nicht eine Haftung der GF in Frage kommt. Das läßt sich hier aber nicht beurteilen.

Zitat:
> muß die gestundete gewerbesteuer ebenfalls noch gezahlt werden?
Welche gestundete Gewerbesteuer? Die GewSt ist vornehmlich eine Gewinnsteuer. Ohne Gewinn keine GewSt.

Zitat:
wir haben zwar einen adäquaten finanzberater,

Viel wichtiger wäre ein adäquater Rechtsberater. Offensichtlich befinden Sie sich bereits im Stadium der Insolvenzverschleppung. Dass die Verluste durch die Gesellschafter ausgeglichen wurden, ändert daran grds. erstmal nichts. Daher sollten Sie sich dringend mal an einen Anwalt wenden.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.