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Verfasst am: 20.01.06, 17:44 Titel: Nebenstrafrecht, Definitionen und Tb des BtmG
Ich habe eine Frage, bzw. ein Hilfeersuchen an die fachkundigen Menschen hier im Forum.
Ich hatte heute die erste Vorlesung im Nebenstrafrecht, speziell BtMG. Nun hilft mir ja der Studienkommentar (Joecks) nicht wirklich weiter, da er sich nur auf das StGB bezieht. Ich suche noch einen knackigen Einstieg für ein Rechtsgutachten über eine Strafbarkeit gemäß §29 I Nr. 1 BtMG (Erwerb von BtM).
- Gesucht: Knackige Definition für BtM (A versucht, Btm von B zu erwerben. BtM sind...)
- Gesucht: Knackige Definition für den Erwerb
Hm, das wäre in der Tat eine knackige Möglichkeit, die ich noch nicht knackigerweise bekna... bedacht habe. Gefällt mir, werde ich gleich morgen machen.
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