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zahlt eigentlich meine (unsere) Familienhaftpflicht, wenn mir in der neuen Wohnung meiner (Noch-)Frau (Scheidung ist eingereicht aber noch nicht rechtskräftig) etwas kaputt geht?
Im konkreten Fall ist eine Scheibe in der Eingangstür gesprungen, als mir diese beim Schließen vom Wind aus der Hand gerissen und zugeschlagen wurde als ich die Kinder nach Hause brachte. Bei der Wohnung handelt es sich um die Wohnung ihres neuen Lebensgefährten und meine (Noch-)Frau und die Kinder sind dort auch gemeldet.
Wenn es sich um eine gemeinsame Familenhaftpflichtpolice handelt (zum Beispiel Versicherungsnehmer ist der Ehemann und mitversicherte Person ist die Ehefrau), dann sind Schäden, die sich die beiden Versicherungsnehmer derselben Police untereinander zufügen, normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Näheres dazu beantworten Ihnen aber die Bedingungen der betreffenden Haftpflichtversicherungspolice.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 31.01.06, 02:32 Titel:
Hi,
wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um einen Schaden an der Glasscheibe der Tür zur Wohnung des Lebensgefährten Ihrer angehenden Ex-Frau, richtig?
1. Sofern dieser Mieter ist und über eine Glasbruchversicherung verfügt, ist diese vorrangig ersatzpflichtig(Gebäude- und Mobilarverglasung, Tür ist wie Fenster=Gebäudebestandteil). Versichert ist der Glasbruch. Ausgenommen ist vorsätzliche Beschädigung.
2. Der Eigentümer/Vermieter hat eine solche Vers. Dann ist die dran....
3. Sehe in dem Schadensereignis kein Verschulden Ihrerseits nach § 823 BGB.
Hilft das? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
@ nebelhoernchen
Es handelt sich tatsächlich um eine Familienpolice wie du beschrieben hast.
Danke schön.
@ Biber
Gemietet hat die Wohnung (oder besser: das Haus) der neue Lebensgefährte meiner Ex. Sie und die Kinder sind dort aber auch offiziell gemeldet.
@ chatterhand
Danke schön. Ich denke, das hilft. Werde den Tipp an meine Ex weitergeben.
erstens, die haftungsrechtliche Seite: besteht überhaupt
Schadenersatzanspruch aufgrund Fahrlässigkeit? Das wird man problemlos
bejahen können. Wenn mir ein Windstoß die Tür aus der Hand reißt, hab ich
"die im Verkehr ERFORDERLICHE Sorgfalt" eben nicht ausreichend beachtet.
Also, Schadenersatzanspruch besteht.
zweitens, die versicherungsvertragliche Seite: besteht für den Schadenfall
auch Versicherungsschutz in der PHV?
Da sind mehrere Sachverhalte zu prüfen.
1. Schaden wurde verursacht durch mitversicherte Person: ok, es war der VN
selber.
2. Es handelt sich nicht um einen "Eigenschaden", sondern um einen Schaden
an einer fremden Sache: ok, wir gehen mal davon aus, die (Noch-)Ehefrau
(nennen wir sie mal "Frau Kaba") ist nicht Eigentümerin der Wohnung.
3. Es sind Mietsachschäden mitversichert: ok, das ist zumindest in neueren
PHV-Verträgen generell Standard
4. jetzt wird´s etwas diffiziler: Auch wenn Mietsachschäden mitversichert
sind, sind davon ausgenommen "Glasschäden, soweit sich der VN selbst
dagegen versichern kann". (nachzulesen in den Besonderen Bestimmungen für
die Privathaftpflichtversicherung)
Und jetzt müssen wir differenzieren: was für eine Tür ist es denn? handelt
es sich um die äußere Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus? Das wäre
problemlos. Weder der VN (der Kaba) noch seine Ehefrau können eine
Glasversicherung für die Gebäudeverglasung des Mehrfamilienhauses
abschließen. Dieser Schaden wäre dann versichert.
Oder handelt es sich um die Wohnungseingangstür zu der Wohnung, in der die
Frau Kaba wohnt? Da wird´s dann sehr spitzfindig. Die Frau Kaba kann
nämlich grundsätzlich eine Glasversicherung für ihre eigene Wohnung
abschließen. Und die Frau Kaba ist mitversicherte Person in der PHV des
Kaba, vielleicht sogar Mit-Versicherungsnehmerin. Es könnte sein, dass der
Schadensachbearbeiter diese Bestimmung derart eng auslegt (eher
unwahrscheinlich wegen der paar Euronen, die eine Glasscheibe kostet, aber
man weiß ja nie ...)
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edit: Ups, war etwas spät mit der Antwort, der Kaba hat ja noch was dazu gesagt. Aber ändert trotzdem nichts an meiner Ansicht. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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