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Einwilligung zum Lastschriftverfahren

 
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UnwissenderStudent
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 00:37    Titel: Einwilligung zum Lastschriftverfahren Antworten mit Zitat

Hallo!

Wann endet die Einwilligung zum Lastschriftverfahren?
Automatisch mit Beendigung eines Vertrages?
Oder muss man explizit widersprechen?
Können nach dem Vertragsende (zb. 31.12.) noch ohne weiteres Beträge abgebucht werden (zb. wegen Nachforderungen)?

Vielen Dank.
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

hi.
eigentlich ist es so, dass mit ende eines vertrages auch die einzugsermächtigung erlöscht,aber das weiß ja die bank nicht.
besser:diese explizit bei bank und beim abbucher immer kündigen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Einzugsermächtigung kann frei vereinbart werden. Wenn vereinbart ist, dass diese mit Vertragsende erlischt, dann ist es so.

Meist wird jedoch (sinnvollerweise) vereinbart, dass der Zahlungsempfänger ermächtigt wird, alle fälligen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis einziehen zu können. Dies ist deswegen sinnvoll, da der letzte Einzug typischerweise nach Ablauf des Vertrags anfällt.

Also: Nachschauen, was vereinbart wurde.

Unabhängig davon hat Dr.L natürlich recht: Wenn ich nicht wünsche, dass weiterhin eingezogen wird, kann ich gegenüber dem Zahlungsempfänger die LS-Ermächtigung widerrufen.

Achtung: Im Gegensatz zum posting von Dr.L. ist es nicht sinnvoll, der Bank diesen Widerspruch zu geben. Die Bank prüft die LS-Einlösung nicht und kann daher mit dem Widerruf nichts anfangen.
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