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A schickt B ohne einen Vertrag 500 Euro im Januar 2002 auf das Konto von B.
Es existiert kein Darlehensvertrag! B kann das Geld aber nicht zurücküberweisen lassen, da die Bank den Auftrag aufgrund des genutztens Dispos nicht ausführt.
Es werden keine Vereinbarungen über ein Darlehen getroffen.
Nun möchte A plötzlich das Geld zurück. Es wurde nie angemahnt, keine zahlungsvereinbarung getroffen. B ist auch ins Ausland verzogen.
Sie war in Not (ohne Wohnung und ohne Geld) und ich habe ihr Geld angeboten und dann auf das mir bekannte Konto überwiesen. Als ich später einen Darlehensvertrag machen wollte, sagte sie zu mir, dass sie diesen nicht unterschreiben könnte und hat ihn mir zurückgeschickt.
Ich habe nur den Überweisungsbeleg und den Entwurf des Darlehensvertrages, den sie mir nicht unterschrieben hat.
es ist immer noch nicht deutlich, was damals beabsichtigt war.
Zwei Deutungen mit gleichem Ergebnis.
1) A schenkt an B. Nachträglich fällt A ein, dass eine Rückzahlung ganz nett wäre und bittet um den Abschluss eines Kreditvertrags. B lehnt dies ab und besteht auf der Schenkung. A akzeptiert dies und unternimmt keine weiteren Schritte. --> Kein Anspruch von A
2) A und B streben einen Kreditvertrag an, werden sich aber nicht über die einzelnen Vertragsbestandteile einig. Folge: Es besteht kein Kreditvertrag. Weitere Folge: A hat einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung an B, da Geld schon überwiesen. Letzte Folge: Dieser Anspruch verjährte am 31.12.2005.
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