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konrad2006 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.01.06, 09:58 Titel: Preisauflistung der Konkurenz erlaubt? |
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Darf man um zu zeigen das man günstig ist Preisbeispiele der Konkurenz auf seine Webseite anzeigen?? mit genauer Bezeichnung der Firma. |
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macgyverjoel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 304
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Verfasst am: 27.01.06, 10:34 Titel: |
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ja, darf man. |
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 27.01.06, 10:53 Titel: |
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genau. vergleichende werbung ist ja mittlerweile (und gott sei dank) erlaubt _________________ kennt Juriquette breits auswendig
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konrad2006 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.01.06, 13:13 Titel: |
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dankeschön. dann leg ich gleich mal los... |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 27.01.06, 15:23 Titel: |
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Vorsicht Falle: immer schön aufpassen, ob sich die Preise der Konkurrenz geändert haben, sonst hat man schnell einen UWG-Verstoß an der Backe.
Genau deswegen wird das auch nur sehr selten praktiziert (kenne das bisher nur von einem Telefonanbieter). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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hespo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2005 Beiträge: 150
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Verfasst am: 27.01.06, 16:53 Titel: |
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Wie isn das, wenn er innerhalb seiner Werbung an die Konkurrenzpreise einen Hinweis "Stand tt.mm.jj" macht? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 27.01.06, 17:25 Titel: |
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Hilft zwar, ist aber immer noch grenzwertig, wenn der Tag schon drei Wochen her ist - weil schließlich im Großdruck immer noch der Eindruck erweckt wird, es werde mit aktuellen Preisen verglichen. Der bewußte Vergleich mit veralteten Konkurrenzpreisen ist wiederum recht eindeutig wettbewerbsrechtlich problematisch. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 27.01.06, 18:08 Titel: |
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und die vergleichende werbung darf nicht den mitbewerber "niedermachen". _________________ kennt Juriquette breits auswendig
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 27.01.06, 22:24 Titel: |
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hespo hat folgendes geschrieben:: | Wie isn das, wenn er innerhalb seiner Werbung an die Konkurrenzpreise einen Hinweis "Stand tt.mm.jj" macht? |
Wenn das insgesamt ausreicht, damit beim maßgeblichen "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher" keine irrigen (Falsch-)Vorstellungen erweckt werden, dann ist (zumindest) die Irreführungs-Klippe umschifft.
Je "falscher" die beim verständigen Verbraucher mit dem im Vergleich benutzten Preisangaben hervorgerufenen Vorstellungen vom (tatsächlichen zu zahlenden) Konkurrenzpreis wäre, desto eher könnte die Werbung wegen Irreführung unzulässig sein. Weil aber seit neuestem nicht mehr "der letzte Trottel,
ein an der Grenze der Debilität verharrender, unmündiger, einer umfassenden Betreuung bedürftiger Verbraucher" der Maßstab ist, wird man dem "verständigen" Verbaucher wohl unterstellen dürfen, daß ihm die Möglichkeit zwischenzeitlicher Preisänderungen durchaus geläufig sein wird.
mbG |
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