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Lastschrift

 
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alex23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 16:49    Titel: Lastschrift Antworten mit Zitat

Hallo!
Person A hat Person B ein Computerspiel verkauft. Um das Spiel nutzen zu können, muss man eine monatliche Gebühr zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Person A hat Person B beim Kauf darüber in Kenntniss gesetzt und deutlich gemacht, dass Person B die Bankverbindung bei der Spieleeinstellung ändern muss. Jedoch hat Person B dies nicht getan und so flattert eine Lastschrift nach der anderen auf das Konto von Person A (obwohl dieser das Spiel ja gar nicht mehr besitzt geschweige denn benutzt oder Zugriff drauf hat). Welche Möglichkeiten bieten sich?

Gruß
alex23
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

bei der bank sofort der lastschrift widersprechen, den lastschriftabbucher schriftlich auffordern, das zu unterlassen
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alex23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange ist eine durschnittliche Frist bis der man einer Lastschrift widersprechen kann?
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EasyGuy
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

alex23 hat folgendes geschrieben::
Wie lange ist eine durschnittliche Frist bis der man einer Lastschrift widersprechen kann?

Frist? Man kann jederzeit seine Einzugsermächtigung widerrufen.
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WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ungerechtfertigte Lastschriften können innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden.

Sollte es sich in diesem Beispiel um ein Spiel der Art "Welt des Kriegshandwerks" handeln, wäre die Veräusserung an sich schon mal ein Verstoss gegen die Vereinbarungen mit dem Betreiber des Dienstes, die eine permanente Sperrung des Zugangs für diesen Login und CD-Key nach sich zieht. Im Forum (denke Computer- und Onlinerecht) wurde schon mal über diese Sperrung des Zugangs diskutiert.

@zickenlatein: Damit wäre eine Aufforderung an den Betreiber, den Einzug einzustellen, genug Beweis für eine nicht erlaubte Veräusserung. Damit könnte der Erwerber den Zugang mit diesem Spiel nicht mehr nutzen. Interessant wäre in diesem Zusammenhang dann die Frage, inwieweit dann eine Rückabwicklung des Kaufes durchgeführt werden muss.
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