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LL.M., Ausländer(Jurist) zum Volljurist in Deutschland?

 
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Vox
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Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 10:04    Titel: LL.M., Ausländer(Jurist) zum Volljurist in Deutschland? Antworten mit Zitat

Hallo,

wer kann mir sagen welche Perspektiven es für jemanden mit juristischem Magisterdiplom der Tschechischen Republik und abgeschlossenem Folgestudium zum LL.M. in Deutschland gibt? Welche Wege zum Volljuristen in Deutschland gibt es? Wie kann man die tschechische juristische Magisterprüfung (Staatsexamina) in Deutschland anerkennen lassen?

Vielen Dank
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anerkennung des Ersten Staatsexamens ist zum Teil im Landesrecht geregelt, z.B. § 62 JAG NW. Die abstrakte Anerkennung des Zweiten Staatsexamen ist nicht vorgesehen. Die juristischen Staatsexamen sind zugleich Beamtenprüfungen (Ausbildungszulassung bzw. Ausbildungsabschluss). Dort werden ausländische Prüfungen sicher nicht ausreichen. Die Anerkennung für Hochschulgrade findet sich in den Hochschulgesetzen, z.B. § 119 HG NW. "Volljurist" ist allerdings kein solcher. In den Prüfungsordnungen der Juristen findet sich der Grad "Assessor" (§ 61 JAG NW). Allerdings ist es denkbar, zu juristischen Berufen zugelassen zu werden. Das entscheidet zunächst der Arbeitgeber. Es sei denn das soll der Staat sein oder ein mit Sonderrechten ausgestatteter Beruf. Dann ist eine Zulassungsentscheidung notwendig. Für die Zulassung zum Rechtsanwalt gibt es ein Sondergesetz hinischtlich europäischer Rechtsanwälte (Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 09.03.2000, BGBl. I S.182 ff.). Voraussetzung ist dann allerdings auch die Zulassung zum Rechtsanwalt in der EG außerhalb Deutschlands.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Vox
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Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr RA Günther,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

MfG

Vox
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