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kann die 2. Instanz ein anderer Anwalt führen ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 20:52    Titel: kann die 2. Instanz ein anderer Anwalt führen ? Antworten mit Zitat

Hallo Froum,

ich habe folgende Frage:

Ich bin mit meinem Anwalt nicht zufrieden, bleibt z. Bsp. bei jeder Verhandlung stumm und überschlägt sich auch sonst nicht mit Rechtsausführungen in den Schriftsätzen, wenn überhaupt ein Schriftsatz folgt. Wahrscheinlich liegt der Grund daran, daß PKH beantragt wurde. Der Anwalt verweisst immer nur auf die 2. Instanz.

Frage: in der 1. Instanz wird dieser wahrscheinlich keinen Finger mehr krumm machen, kann ich einen anderen Anwalt in der 2. Instanz beauftragen ?

vielen Dank !
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Injuve
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich.

Das gilt auch bei PKH, da diese sowieso für jede Instanz neu beantragt werden muss.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Injuve hat folgendes geschrieben::
Natürlich.

Das gilt auch bei PKH, da diese sowieso für jede Instanz neu beantragt werden muss.


Smilie super danke !
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 13:33    Titel: Re: kann die 2. Instanz ein anderer Anwalt führen ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::


Ich bin mit meinem Anwalt nicht zufrieden, bleibt z. Bsp. bei jeder Verhandlung stumm und überschlägt sich auch sonst nicht mit Rechtsausführungen in den Schriftsätzen,


Ein Anwalt sollte sich in Schriftsätzen auch nicht mit Rechtsausführungen überschlagen. Ganz im Gegenteil. Das ist die sicherste Methode, den Richter schon mal so richtig schön vor den Kopf zu stoßen. Es gilt nämlich der Grundsatz: Das Gericht kennt das Recht selbst, man muss ihm nur die Fakten liefern, auf die das Recht anzuwenden ist.

Mit Rechtsausführungen muss man in Schriftsätzen deshalb immer sehr, sehr sparsam umgehen. Und nur wenn man wirklich befürchtet, dass die Rechtslage in dem Fall so exotisch oder so neu ist, dass das Gericht sie evtl. tatsächlich selbst mal nicht ausreichend kennen könnte, macht man dazu ausnahmsweise auch mal breitere Ausführungen.

Wenn man als Anwalt z.B. eine Klageschrift des gegnerischen Anwalts sieht, die breite Rechtsausführungen enthält, obwohl es sich um einen Standardfall handelt, grinst man sich schon mal eins und denkt sich seinen Teil.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

... und am meisten grinst man sich, wenn solche Ausführungen dann auch noch offensichtlich unsinnig sind. Winken

In den USA meinen manche Anwälte, sie müßten alles an case law zitieren, was auch nur im allerentferntesten und bei obskurster Auslegung passen könnte - und machen damit dem Gericht Arbeit und sich selbst nicht gerade beliebt.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
... und am meisten grinst man sich, wenn solche Ausführungen dann auch noch offensichtlich unsinnig sind. Winken

In den USA meinen manche Anwälte, sie müßten alles an case law zitieren, was auch nur im allerentferntesten und bei obskurster Auslegung passen könnte - und machen damit dem Gericht Arbeit und sich selbst nicht gerade beliebt.



Hallo nochmals,

ja genau, das kommt mir bekannt vor. Der Richer erwähnte er wolle nicht zuviel Papier und schaute dabei die Gegenseite an.

Danke für die Antworten !


wie lege ich eigentlich Rechtsmittel ein ?

Muß das der neuen Anwalt veranlassen, dazu muß er sich ja erst in den Fall einarbeiten, oder ?
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:53    Titel: Re: kann die 2. Instanz ein anderer Anwalt führen ? Antworten mit Zitat

[quote="Wintermute*"][quote="killefiz"]

schrieb

Ein Anwalt [b]sollte[/b] sich in Schriftsätzen auch nicht mit Rechtsausführungen überschlagen. Ganz im Gegenteil. Das ist die sicherste Methode, den Richter schon mal so richtig schön vor den Kopf zu stoßen. Es gilt nämlich der Grundsatz: Das Gericht kennt das Recht selbst, man muss ihm nur die Fakten liefern, auf die das Recht anzuwenden ist.



Dafür werden die Rechtsausführungen in der Berufungsbegründung dann
umso ausführlicher. Lachen
Und dies nur deshalb weil man davon ausgehen soll, dass die Kammer
das Recht kennt ?(kennen sollte !)
Dann sollte es eigentlich kaum Berufungen geben.

BS
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht zu kennen und es (auf einen komplexen Fall) richtig anzuwenden, sind zwei Paar Schuhe. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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