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Ich (19Jahre) kaufe ein Radioauf Ratenzahlung. Bei der Auslieferung kommt es zu einer Verwechslung. Mir wird ein Drucker geliefert.
a) welche Verträge sind zustande gekommen ?!
b)welche verträge sind wirksam ?!
c) was kann ich tun dass ich nicht den Drucker behalten muss ?! (§-Angabe)
d: Was wäre wenn ich 17 jahre alt bin. Kann der Verkäufer von mir den Drucker zurück verlangen ?!
also .. die hälfte der personen, mit denen ich gesprochen habe sagten, es wäre ein Kaufvertrag nach 433 zustande gekommen .. die anderen sagten NEIN -- ich bin soweit das ich denke es ist ein KV zustande gekommen ... nur ist die Frage jetz .... handelt es sich um eine Falschlieferung .. oder ... ist durch den Ratenkauf 499 eher 503 .. rückgaberecht anzuwenden ?!
und unter (d) ... ist kein vertrag zustande gekommen oder ?! minderjähriger darf eigentlich keine Ratenverträge abschliessen ?!
ich bin schon ganz xxxxx bitte um hilfe .. nur orientierungen wären bereits hilfreich :
Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, § 433 I BGB. Eventuell ist § 505 zu beachten.
Bei der Lieferung des Druckers liegt eine Falschlieferung vor. Sie begründet Mängelrechte des Käufers. Der Käufer sollte Nacherfüllung verlangen und den Drucker zurückschicken.
Bei einem Minderjährigen ist der Vertrag schwebend unwirksam, er bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Der Verkäufer kann den Drucker zurück verlangen.
Hallo,
es sind zwei Verträge zu stande gekommen.
A ein Kaufvertrag. B ein Kreditvertrag. Beide Verträge sind mit 18 gültig. Mit 17 ist der Kaufvertag schwebend, wenn des Radio teurer ist als das Taschengeld. Der Kreditvertrag ist mit 17 ohne Zustimmung der Eltern nichtig. Den Drucker musst du reklamieren.
Gruß Hogwarts
@ daTreiba, wenn Du schon Paragrafen zietierst, nenne bitte auch das Gesetz.
@ er ist nicht schwebend unwirksam sondern schwebend wirksam _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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