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Verfasst am: 08.02.06, 12:00 Titel: Vorsorgevollmacht wird nicht anerkannt
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Mein Mann hat für seine Mutter, die seit einem schweren Schlaganfall in einem Pflegeheim lebt, die Vorsorgevollmacht ( von 2 Zeugen , Verwaltungsmitarbeitern des Pflegeheimes unterschrieben ). Bis jetzt gab es auch keinerlei Probleme, weder mit der Krankenkasse, der Rentenstelle oder sonstigen Ämtern.
Nun erfuhren wir durch die Scheidung von ihrem Mann, die auch mein Mann erfolgreich so hinbekommen hat, das seine Mutter noch ein Aktiendepot hat. Nun wollte er die Vertragsunterlagen dazu haben, da diese nicht vorliegen.
Die Gesellschaft stellt sich komplett stur. Es gab einen Antrag auf Depotübertragung, den seine Mutter unterschrieben hat. Nun kann sie das nat. nur mit links, da die rechte Seite gelähmt ist. Die Unterschrift sieht natürlich nicht mehr so aus, wie die, die der Gesellschaft vorliegt.
Nun wollen sie, das über das Gericht ein Betreuer bestellt wird . Wir wollen sie doch aber nicht entmündigen lassen.
Was kann man da tun ? Die Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, wird auch nicht akzteptiert.
Ich hoffe, jemand hat da eine Idee, denn über das Gericht, ich weiß nicht.
1. Sie können versuchen, ein ärztliches Attest dahingehend beizufügen, dass der Arzt bestätigt, dass die Betroffene zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig war.
2. Falls das nicht klappt, ist die pragmatischste Lösung wohl doch, eine Betreuung - nur für den Aufgabenkreis "Depotübertragung" - einrichten zu lassen. Mit einer "Entmündigung" hat das aber gar nichts zu tun! Für einen ersten Überblick empfehle ich http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21 _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
danke für Deine Antwort.
Habe mir den Link angeschaut. Das seine Mutter beim Gericht vorstellig wird, ( beim 2. Vorschlag ) ist aufgrund der Bettlägrigkeit nicht möglich. Gibt es da einen anderen Weg ?
Vielen Dank.
P.S. : Der erste Vorschlag wird nicht akzeptiert, die stellen sich stur.
Das seine Mutter beim Gericht vorstellig wird, ( beim 2. Vorschlag ) ist aufgrund der Bettlägrigkeit nicht möglich. Gibt es da einen anderen Weg ?
Niemand muss beim Gericht vorstellig werden. Ein Brief ans Gericht, in dem der Sohn den Sachverhalt schildert, reicht aus. Der Arzt und der Richter machen sodann einen Hausbesuch. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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