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Verfasst am: 09.02.06, 11:59 Titel: Geldwerte Sachleistungen einer GmbH
Eine GmbH stellt ihren Geschäftsführern und Angestellten kostenlos Getränke und Speisen zur Verfügung. Die GF und Angestellten sind formal nur 400€ Kräfte oder arbeiten unentgeltlich.
Ist das dann eine geldwerte Sachleistung an die Angestellten, die bei der Lohn- und Gehaltsbrechnung berücksichtigt werden muss? Oder kann dies als allgemeine Betriebskosten verbucht werden?
Praktisch würde das bedeuten die Geschäftsführer bekommen zwar nur 400€, haben aber keinerlei private Kosten mehr für Lebensmittel.
Wenn die Firmenräume gleichzeitig die Privatwohnung der Geschäftsführer ist, kann die Miete/Pacht komplett als betrieblicher Aufwand verbucht werden? Oder verhält es sich wie bei der privaten Nutzung von Firmenwagen? (Vorrausgesetzt die Geschäftsführer wären den ganzen Tag am arbeiten (soll mal jemand versuchen das Gegenteil zu beweisen.. ))
Sie sind ja ganz schön kreativ. Leider sind aber die Behörden und Finanzämter auch nicht dumm, siehe nachfolgendes Zitat.
Zitat:
Einkommen eines Arbeitnehmers/ einer Arbeitnehmerin sind alle Einnahmen, die durch das Dienstverhältnis entstehen. Dies gilt neben dem Gehalt auch für Sachleistungen, wie Mahlzeiten und Unterkunft, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden (Quelle: § 8 Einkommensteuergesetz).
Die jährlich neu erlassene Sachbezugsverordnung regelt, mit welchen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Werten Sachbezüge zu bewerten sind.
Für das Kalenderjahr 2003 ist bei der Verpflegung z.B. für das Frühstück 1,43 EUR (kalendertäglich) bzw. 42,80 EUR (pro Monat) und für das Mittag- und Abendessen 2,55 EUR (kalendertäglich) bzw. 75,50 EUR (pro Monat) anzusetzen (Quelle: Sachbezugsverordnung).
Könnten den die Gesellschafter jeden Morgen, Mittag und/oder Abend eine kleine geschäftliche Versammlung einberufen und in gepflegter Atmosphäre über die Entwicklung der Unternehmung diskutieren und dies als betrieblichen Aufwand geltend machen?
Gibt es eine Grenze für solche Dienstveranstaltungen?
Hier § 1: (1) Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf
monatlich 202,70 Euro festgesetzt. Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt,
sind
- für Frühstück 44,30 Euro,
- für Mittagessen 79,20 Euro,
- für Abendessen 79,20 Euro
anzusetzen.
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