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Hallo,
vorweg, die Suchfunktion hat nichts hervorgebracht.
Nun meine Frage: Es geht um einen Schaden, den die Vollkaskoversicherung regulieren soll. Versicherer hat ein Schadensgutachten erstellen lassen. In diesem werden die Reparaturkosten beziffert. Von den Gesamtkosten wird in Abzug gebracht:
1. Vorteilsausgleich von Lackierung = 30 % der Lackierkosten
2. Vorteilsausgleich von Ersatzteilen (Fixbetrag, keine Angaben über die Berechnung)
waren z.b. vorschäden vorhanden (kratzer, beulen, rost, sarke verwitterung u.ä.) oder werden verschleißteile ausgetauscht (kupplung, auspuff, etc..) können solche abzüge berechtigt sein.
ob das in diesem fall gerechtfertigt ist, kann man aus der ferne allerdings nicht beurteilen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
wie alt ist das auto? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die Kaskovers. zahlt den Zeitwert. Nun hast du durch die neue Lackierung ja einen Vorteil erlangt (ein 7 Jahre altes Fahrzeug kann Kratzer im Lack haben). Der wird dir über diese Berechnung wieder abgezogen (neuer Lack= höherer Wert des Fahrzeugs). Genauso verhält es sich bei den Ersatzteilen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
ist ja auch in den Allg. Versicherungsbedingungen eindeutig geregelt:
§ 13, Abs. 3 der AKB: (...) Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt) (...)
Ob jetzt im konkreten Fall gerade die 30 % auch gerechtfertigt sind, können wir natürlich nicht beurteilen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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