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Buchhaltung ARA Hilfe!!!

 
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 14:09    Titel: Buchhaltung ARA Hilfe!!! Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
hoffe, der Beitrag ist hier richtig und nicht im Steuerrecht. Weiß jemand, ob man die Rückstellungskonten (hier z. B. 970 - sonstige Rückstellungen) bei Begleichen der Schuld auch auf der Gegenseite bebuchen darf? Ich habe Rückstellungen für IHK und BG auf 970 im Haben und auf 1700 im Soll. Wäre in dem Falle der BS 1700 / 0970 richtig? Ist mein erster Jareswechsel ganz allein........ Verlegen hoffe, mir kann geholfen werden.....
Gruß
ulrichms
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja klar, irgendwie muss ja die Rückstellung wieder weg. Bsp. Rückstellung wurde gebildet im Vorjahr:

2.000,- Aufwandskonto an Rückstellung

nun kommt die Rechnung, 1.500 EUR


1.500 Rückstellung an Verbindlichkeit
500 Rückstellung an Ertragskonto (Auflösung Rückst.)

dann die Zahlung


1.500 Verbindl. an Bank


et voila

mfg vom

showbee
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 09:52    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke Snowbee, bin da noch etwas neu in dem Thema.....
Gruß
ulrichms
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beinstrong
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BeitragVerfasst am: 16.02.06, 09:57    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

ulrichms hat folgendes geschrieben::
bin da noch etwas neu in dem Thema.....
Machen Sie das nicht hauptberuflich als Selbständige? Nix für Ungut, aber ich würde Ihnen dringend einen Buchhaltungkurs empfehlen. Oder kennen Sie einen Bäcker, der im Bäckerforum nachfrägt, wie man Semmeln bäckt? Mit den Augen rollen
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Tat, die Visitenkarte sagt aus, das hier ein Buchhalter gefragt hat. Wow! Respekt! Ohne grundlegende Kenntnisse den Job zu machen, dazu gehört eine Menge Mut! Welche Vorbildung haben Sie denn?

Fragend:

der showbee
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 17:19    Titel: Auch nix für ungut... Antworten mit Zitat

Ich habe Industriekauffrau gelernt und war früher in einem großen Filialunternehmen in der Buchhaltung tätig und später als Revisor.
Ich finde meine Fragen gar nicht so schreklich, schließlich haben wir ja auch einen Steuerberater, ich wollte den halt nicht ewig anrufen.
Und manchmal ist "sicheres Auftreten bei zeitweiliger Ahnungslosigkeit" erforderlich, um sofort wieder ins Arbeitsleben zurückzugehen, wenn der alte Arbeitgeber eine Abteilung schließt.
Wie gesagt, die alltäglichen Arbeiten sind kein Problem, nur einen Jahresabschluss mit allem Drum und Dran habe ich halt noch nie gemacht.
Ebenfalls nix für ungut....
ulrichms
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