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Generalvollmacht (Vermögen angeben)

 
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Bernd1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 12:19    Titel: Generalvollmacht (Vermögen angeben) Antworten mit Zitat

Guten Tag,
bin ich hier richtig oder gehört das in einem anderen Forum?

A überlegt selber eine Generalvollmacht zu schreiben und sie beim Notar beurkunden zu lassen.

1. muss A das ganze Vermögen angeben?
2. was passiert wenn nicht alles angegeben wird?

Danke
Bernd
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Beurkundung fragt der Notar in aller Regel, welchen Gegenstandswert die Generalvollmacht hat. Hier kann man offen mit dem Notar sprechen, daß das Vermögen, über das GV erteilt werden soll, soundsoviel ausmacht, oder aber von vornherein eine bestimmte Summe angeben. Der Notar prüft dies meines Wissens nicht nach und hinterfragt die Angaben nicht. Die GV ist im allgemeinen auch wirksam, wenn der Gegenstandswert zu niedrig angegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Bernd1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 12:37    Titel: Antwort von Bernd1 Antworten mit Zitat

Hallo,
das denke ich auch
in der GV wird doch nicht das Vermögen aufgelistet??.
Es geht sich um Finanz-Gesundheit-Rechtgeschäfte usw. die der Bevollmächtigte mit der GV ausführen soll. Da braucht der Notar nicht alles zu wissen, wo, wieviel Vermögen
vorhanden ist. A soll nur abgesichert werden, das kein Fremder später bestimmt.

Ich denke das ist o.k.
Gruß
Bernd
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