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Ich habe eine Frage . Und zwar habe ich gerade auf mein onlinekonto bei der Commerzbank geschaut.
Dort waren Abbuchungen meiner ARAG Versicherung zu sehen. Ansich nichts ungewöhnliches. Eigentlich normal.
Aber da sich die Abbuchungen im Januar mit meinem Geldeingang überschnitten hatten und die Abbuchungen der ARAG im Januar zurückgebucht wurden, haben sie heute abgebucht und zwar den Januar und den Februar beitrag. Soweit ok. Aber im Buchungstext bei der Commerzbank steht auch was von einmal :Bankgebühren für 2. Abbuchungsversuch und bei den anderen beiden: MIT 4,00 EURO RETOUREKOSTEN.
Da ich bei der Arag 3 versicherungen laufen habe waren das pro abbuchung 4 € zusammen also 12 € retourekosten .
Meine Frage . Von wem werden bzw. wurden diese Bankgebühren erhoben ? Meiner ARAG versicherung oder von der Commerzbank.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.02.06, 20:14 Titel:
Hallo,
die Banken dürfen Gebühren für Rücklastschriften auf die Lastschrift draufschlagen und wieder zurückrechnen - unabhängig vom Rückgabegrund. (Das Ganze verursacht bei der Bank nicht wenig Kosten und die werden dadurch gedeckt).
Die Banken dürfen nicht zusätzlich (wie früher üblich) bei Lastschriften mangels Deckung den Kunden belasten. Einige (z.B. die mit dem grünen Band) haben es trotzdem lange Zeit gemacht und dafür im letzten Jahr Ärger bekommen. Die nette Bank mit der aufgehenden Sonne im Logo (bitte hier keine Klarnamen nennen, sonst greift irgendwann die Wortsperre) hat das immer korrekt gehandhabt (ich muss das wissen)
Hier ist folgendes passiert: Die Bank hat ihre Kosten in Höhe von 3 Euro (erlaubterweise) auf die Rücklastschrift draufgeschlagen. Der Zahlungsempfänger (hier: die Versicherung) prüft nun, warum die Lastschrift zurückgegangen ist, man kann ja auch selbst einen Fehler gemacht haben (falsche Kontonummer, nicht fällige Rechnung). Wenn der Fehler beim Kunden liegt, schlägt man noch eine eigene Bearbeitungsgebühr drauf (die hier mit einem Euro sehr human ausgefallen ist) und stellt dem Kunden das erneut in Rechnung.
Übrigens: Die Versicherung hätte eine einmal zurück gegangene Lastschrift nicht wieder einziehen dürfen. Das Problem ist nur, dass das keiner kontrollieren kann.´
das ist echt happig .......da kann man dem seti nur empfehlen, er solle versuchen, von der versicherung die gebühr zurückzuholen, da die ja offensichtlich unzulässig zum zweiten mal die lastschrift vorgelegt hat
oder mach doch stattdessen einen dauerauftrag...kannst auch online einrichten...dann passiert sowas nicht nochmal _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.02.06, 22:19 Titel:
wie gesagt, der Aufschlag der Versicherung ist human.
In diesem Fall ist es aber so, dass die Januar-Abbuchung durch ein Versehen, dass die Versicherung nicht zu verschulden hat, nicht abgebucht werden konnte. Da entstehen Kosten, das ist normal. Ich kann mir vorstellen, dass unser Fragesteller auf den Kosten sitzen bleibt, denn das Verbot, eine Lastschrift nochmal einzuziehen, kann man nicht in eine Schadenersatzpflicht umdeuten. Durch den erneuten Einzug ist es ja nicht zu zusätzichen Gebühren gekommen. (Das wäre anders, wenn die Lastschrift im Februar ebenfalls geplatzt wäre)
oooch das mit dem schadenersatz würd ich aber auf jeden fall versuchen...man kann nur abraten, zuviel lastschrifteinzugsermächtigungen zu erteilen aus meiner erfahrung _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Hallo und ein grosses Danke an euch für eure Antworten.
Habe mich bei meiner Bank schlau gemacht un die sagte mir das diese 4€ ganz von der versicherung erhoben wurden.
Werde mich an meine Versicherung wenden, und wenn keine Einsicht oder entgegenkommen gezeigt wird, die Versicherung kündigen bzw. wechseln.( Hatte ich ohnehin schon mal in betracht gezogen).
Nochmals ein dickes Danke an euch für eure kompetenten Antworten zu meinem Problem bzw. Frage.
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