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Verfasst am: 16.02.06, 09:59 Titel: Grundbucheintragung löschen - Wie geht das?
Wenn man eine Wohnung, ein Haus etc. kauft, wird in der Regel ein Teil des Kaufpreises durch ein Bankdarlehen finanziert. Die Bank läßt sich dafür eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Wenn man nun das Darlehen getilgt hat - Wie wird diese Eintragung wieder gelöscht? Muß die Bank das auf eigene Kosten machen wenn man sie dazu auffordert? Können die eine Rechnung darüber stellen? Wenn ja wie hoch ist die ca? Oder kann man die Löschung selbst beantragen - welche Bescheinigung braucht man dann von der Bank?
Ich weiß dass die Banken von sich aus keine Grundschuldeintragungen löschen, auch bei seit Jahrzehnten zurückbezahlten Darlehen.
du kannst bei der bank eine löschungsbewilligung anfordern, damit gehst du zum grundbuchamt und lässt sie löschen...aber an deiner stelle würd ich nicht löschen, denn du kannst die grundschuld immer wieder zwecks sicherheit für andere darlehen benutzen..eine löschung kostet nur geld, zwar nicht so viel -relativ- aber immerhin
einen notar kannst übrigens auch mit der löschung beauftragen _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Es ist mir schon klar dass man die Grundschuld für ein erneutes Darlehen benutzen kann - aber doch nur bei der gleichen Bank. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Bank die bereits im Grundbuch eingetragen ist, dann eben nicht das günstigste Angebot erstellt.
Nein, die Grundschuld kann auch für ein Darlehen bei einer anderen Bank genutzt werden. Die neue Bank kann die Grundschuld z.Bsp. auf sich umschreiben bzw. abtreten lassen. Das ist billiger als eine Löschungsbewilligung und dann eine erneute Grundschuldeintragung für die neue Bank.
Du solltest Dir nur von der alten Bank eine Bescheinigung geben lassen, daß die Grundschuld nicht mehr valutiert (also keine Forderung mehr vorhanden ist), wenn Du zu einer neuen Bank wegen einer Kreditanfrage gehst.
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