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Verfasst am: 16.02.06, 13:14 Titel: Verjährungsfrist Kredit
Hallo,
A erhält von B in 1999 ein Darlehen. Es werden keine Modalitätetn vereinbart (also werder Ratenplan, Zinsen, beginn der Ratenzahlung, gar nix)!
Wann verjährt die Forderung?
Muss B die Forderung anzeigen?
Und wenn ja, A diese Forderung bisher ignoriert hat, hätte B gerichtlich vorgehen müssen um seine Forderung geltend zu machen um einer Verjährung zu entgehen?
Wenn überhaupt keine Vereinbarungen vorliegen, bis auf den Passus "das Darlehen ist zurück zu zahlen" (oder so ähnlich) - ist dann rein rechtlich gesehen überhaupt ein "Darlehensvertrag" (in dem Sinne) zustande gekommen???
Muss denn nicht ein Rückzahlungsplan (Ratenhöhe, Zinsen, Fälligkeit etc.) vereinbart sein?
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