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unterlassungserklärung, zuwiderhandlung

 
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marcesh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 13:50    Titel: unterlassungserklärung, zuwiderhandlung Antworten mit Zitat

abmahner A vereinbart in seiner geforderten unterlassungserklärung
eine vertragsstrafe von 6000 euro für jeden fall der zuwiederhandlung sowie

daß "eine dauerhaft im internet begangene zuwiederhandlung zu beginn eines jeden dritten kalendertages eine neue zuwiederhandlung darstellt"

ist letzteres zulässig?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 13:59    Titel: Re: unterlassungserklärung, zuwiderhandlung Antworten mit Zitat

marcesh hat folgendes geschrieben::
abmahner A vereinbart in seiner geforderten unterlassungserklärung
eine vertragsstrafe von 6000 euro für jeden fall der zuwiederhandlung sowie

daß "eine dauerhaft im internet begangene zuwiederhandlung zu beginn eines jeden dritten kalendertages eine neue zuwiederhandlung darstellt"

ist letzteres zulässig?

Ja, Stichwort "Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges".
(Sonst könnte der Verletzer ja für einmalige 6.000,- Euro so lange weitermachen, wie er will ...)
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marcesh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

aber alle 3 kalendertage???
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre Ihnen "jedes Mal, wenn man nach der Unterlassungserklärung das irgendwie
dennoch nach wie vor irgendwo sehen kann" lieber? Winken
Unterlassung heißt nach meinem Verständnis Unterlassung und demzufolge "gar nicht
mehr - ab Unterschrift" ...
Ist aber nur meine persönliche Laienmeinung und ungeachtet irgendwelcher spezieller
Umstände, die ggf. zu klären wären - also keine Rechtsberatung versteht sich. Smilie

Gruß
Rena
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marcesh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

tja man stelle sich einen tollen internet shop vor mit ein paartausend produkten
die datenbank spackt ab, irgendwas wird nicht korrekt angezeigt
ein paartausend mal 6000 euro bezahlt und für den rest des lebens ruiniert ....

wen interessierts.. aber nicht mein problem ich wurde ja nciht abgemahnt ich hab nur gefragt.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

U.a. deshalb der Zusatz...
Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
und ungeachtet irgendwelcher spezieller
Umstände, die ggf. zu klären wären

... ohne mich da wirklich tiefgreifend technisch auszukennen. Als Laie würd ich meinen,
nach der Unterlassungserklärung erstmal komplett abschalten bis alles Angemahnte raus
oder Entsprechendes geklärt ist geht immer - ist natürlich nicht angenehm.

In Anbetracht dessen würde ich deshalb dem Abgemahnten raten, sich für diesen - doch
wohl speziellen - Fall fachkundige Hilfe bei einem Anwalt seines Vertrauens zu holen.
Dies kann (und darf) ein Forum nicht ersetzen.
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

marcesh hat folgendes geschrieben::
aber alle 3 kalendertage???


Man könnte z.B. bereits am 1.Tag die Störung dauerhaft unterlassen???
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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