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Dispokredit

 
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Layla1976
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 01:05    Titel: Dispokredit Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

Habe eine Frage.Ich bekomme auf mein Konto derzeit kein Gehalt.Bekomme Unterhaltszahlungen für meine Kinder u.a .Meine Hausbank bzw.die Mitarbeiterin versicherte mir mündlich zu wenn ich Ihr das Urteil vom Familengericht vorzeigen würde,das man mir dann einen Dispo einräumen würde :zwar nicht sehr hoch,aber das dopplete von dem was an Unterhalt reinkommt meinte Sie.So nun einpaar Tage nach dem ich das gewünschte eingereicht hatte,meldet Sie sich bei mir telefonisch und sagte:Es tut uns leid wir dürfen ab jetzt Unterhaltszahlungen nicht mehr als Einkommen errechnen.. Mit den Augen rollen Sie sagte auch als Sie mir das zugesichert hatte war das noch nict der Fall..Wieso denn??Gibt es denn keine Bank die Unterhalt als regelmässiges Einkommen anerkennt??

Gruss und bedanke mich im vorraus für die Antworten


Layla
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 09:24    Titel: Dispokredit Antworten mit Zitat

Da müssen Sie schon die Banken selbst fragen. Das kann jede Bank so regeln, wie sie will.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bankenüblich wird Unterhalt nicht für einen Dispo ausreichen. Gründe:

- Unterhalt allein reicht typischerweise gerade so zum Leben. Ein freies Einkommen, aus dem Kredite zurückgezahlt werden können besteht normalerweise nicht
- Unterhalt kann jederzeit wegfallen, wenn der Verpflichtete nicht mehr zahlt
- Unterhalt ist regelmäßig zeitlich befristet
- Unterhalt ist nicht pfändbar
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CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Mir fehlt da noch so ein Detail:
Der Satz "Ich bekomme Unterhalt für meine Kinder" ist so nicht richtig. Es müsste heissen "Meine Kinder bekommen Unterhalt".
Das ist ein entscheidender Unterschied, da nicht die Mutter Unterhaltsberechtigt ist sondern die Kinder. Die Mutter übernimmt nur als Erziehungsberechtigte die Verwaltung dieses Geldes.

Jetzt stellen Sie nochmal Ihre Frage:'Warum akzeptiert die Bank nicht das Geld meiner Kinder als Sicherheit für einen Dispo ?"

Klingelt da was ?
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jimmythebob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

CDS hat folgendes geschrieben::
Hallo !
Das ist ein entscheidender Unterschied, da nicht die Mutter Unterhaltsberechtigt ist sondern die Kinder.

Unterhaltsberechtigt wegen Betreuung eines Kindes nach §1570 ist der jeweilige Ehegatte, also in diesem Fall die Mutter! Die Kinder haben keinen eigene Anspruch auf das Geld, auch wird es nicht nur von der Mutter "verwaltet"...
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