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Verfasst am: 24.07.06, 15:26 Titel: Geld aus gefundenen Portemonaies steckt Uni sich ein
Folgende Konstellation:
Person A hat Portemonaie ohne Namen oder Hinweise auf Verlierer, aber mit ca 40 Euro und 2 Essensmarken der Mensa an Inhalt gefunden.
Person A gibt das Portemonaie an der Information ab. Auskunft von Mitarbeiter B der Info: Das Geld wird auf das Hochschulkonto gebucht und der Rest (ist ja nichts ausser das Portemonaie selbst) wird versteigert, falls sich der Verlierer nicht meldet.
Wäre das so rechtens? Beim Fundamt bekommt der Finder das Geld auch wieder wenn das Portemonaie nicht gefunden wird?!
Übrigens hatten wir vor kurzem diese Diskussion hier schon: www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=74927&highlight= _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Sinnvoll ist es leider nicht. Wer gibt dann noch gefundene Portemonaies (mit Geld) ab, wenn er weiss, dass das Geld der Uni gutgeschrieben wird, wenn sich niemand meldet.
Sinnvoll ist es leider nicht. Wer gibt dann noch gefundene Portemonaies (mit Geld) ab, wenn er weiss, dass das Geld der Uni gutgeschrieben wird, wenn sich niemand meldet.
Sie nicht?
Die Unterstellung, dass nahezu Jedermann ein krimieller Assozialer ist, der nur von Eigensucht motiviert wird, fällt anderen Leuten sicher nicht so leicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.07.06, 16:18 Titel:
Mit eienm Finder, der sich meldet, muß man immer rechnen. Daher hätte es in diesem Fall als Finderlohn ohnehin nur ca. 2,-- EUR (für das Bargeld) zzgl. 5 % von den zwei Essensmarken gegeben, wenn § 978 BGB nicht einschlägig gewesen wäre.
Also so ein wahnsinnig hoher Betrag ist Dir hier nicht entgangen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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