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Haftung im Urlaub mit "fremden" Kindern

 
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 15:20    Titel: Haftung im Urlaub mit "fremden" Kindern Antworten mit Zitat

Hallo!

Nun weiß ich gar nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin und zu welchem Recht die folgende Frage gehört.... Aber Versicherung könnte schon hinkommen.

Folgende Situation:
Vater X fährt mit seinen 2 Söhnen (14 und 16) in den Skiurlaub und wurde von einem Nachbarn gefragt, ob er evtl. deren Töchter (ca. 15/16) auch mitnehmen würde. Grundsätzlich hat er nichts dagegen, macht sich aber nun Sorgen, wie es mit der Haftung für die "fremden Schützlinge" aussieht.

Wie kann er sich absichern, dass er da aus der Haftung ist? Sprich: eins der Mädchen läuft vor ein Auto oder hat einen Unfall. Wie kann er verhindern, dass die Eltern ihn dann verklagen? Die Eltern würden ein entsprechendes Schreiben unterzeichnen, allerdings ist noch unklar, was da drin stehen könnte. Gibt es evtl. Vordrucke für sowas?

Könnte man schreiben, dass die Mädchen "auf eigene Gefahr" mitfahren?

Danke!
Anja
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Da dies ein schwieriger Punkt ist, hoffe ich das es dazu bessere Aussagen als meine geben wird: Ich habe leider keine Ahnung

Allerdings ist es ja ein extrem wichtiges Thema, wie sie angesprochen haben gerade wegen der daraus folgenden Aufsichtspflicht. (was ist wenn die Mädels schwanger werden vom Ziegen Peter??usw)

http://www.jugendjockel.de/jugendgruppenleiter/aufpfli.htm
http://www.jugend.rlp.de/aufsichtspflicht.html
vielleicht können sie das auf ihre Situation entsprechendes rauslesen
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yasha!

Danke für die Info! Ja, der 2. Link ist schon ganz interessant. Da ist ja schon ein Beispiel formuliert, wie man einen Teil der Haftung ausschließt. Ich denke daran könnte man sich orientieren.

Viele Grüße
Anja
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